Erhöhung der Bodenplatte
Schon als die Höhe der Bodenplatte durch das Vermessungsbüro eingemessen wurde, hatten wir das Gefühl, dass die Bodenplatte recht niedrig zu sein scheint. Zu diesem Zeitpunkt haben wir uns aber auf die fachliche Richtigkeit der Angaben verlassen, da diese durch den Architekten unserer Baufirma so im Bauantrag definiert worden waren. In diesem waren seinerzeit durch uns schon einige Fehler identifiziert (z.B. unterschiedliche Quadratmeterangaben, unterschiedliche Dachneigungen, zu hoher Carport, fehlende Unterschriften, fehlender Entwässerungsantrag…) und folgend korrigiert worden, sodass wir bei den restlichen Angaben keine Fehler mehr erwartet haben. Nachdem die Bodenplatte dann fertiggestellt war, bestärkte sich unser Gefühl jedoch, dass es sich eventuell um einen weiteren Fehler des Architekten handeln könnte. Zunächst haben wir aber erst einmal versucht, uns die Höhe der Bodenplatte logisch herzuleiten und den Sinn darin zu ergründen.
Als wir uns dann mehr und mehr damit auseinandergesetzt haben, wurde uns schnell klar, dass hier irgendetwas nicht richtig geplant wurde. Wir hätten so keine Stufe mehr vor der Haustür realisieren können und ggf. nach Fertigstellung der Straße sowie des Bürgersteigs auf unserer Straßenseite keine Steigung mehr zum Haus gehabt. Das birgt ein Risiko für Feuchtigkeitsprobleme.
Kontaktaufnahme mit dem Architekten
Nach den Weihnachtsfeiertagen haben wir eine E-Mail an den Architekten gesendet. Dieser erklärte uns telefonisch, dass alles so geplant sei, dass vom Niveau des Grundstücks sogar eigentlich zwei ganze Stufen vorgesehen wären. Er vermutete, dass vielleicht ein Fehler bei den anderen Gewerken vorliegen könnte. Nach der Prüfung der Angaben im Bauantrag wurde aber schnell klar, dass der Rechenfehler beim Architekten passiert war. Wir spekulieren, dass hier wohl ein Plus und ein Minus vertauscht wurde. Bei der jetzigen Ausführung ist die Oberkante des Fertigfußbodens gerade auf Grundstücksniveau, die Bodenplatte 17cm unter Grundstücksniveau.
Der Architekt hat folgend den Fehler eingeräumt. Das Ergebnis: Die bisherige Bodenplatte muss noch um 20cm erhöht werden. Auch die Punktfundamente werden noch um 20cm augestockt. Dazu wurde unser Bodenplattenbauer angefragt, der eine Zusage für die kurzfristige Umsetzung geben konnte. Zusätzlich muss ebenfalls die Baustraße daran angepasst und aufgeschüttet werden. Das Abfahren des überschüssigen, zu viel abgetragenen Mutterbodens aus der Einfahrt von rund 20m3 soll aber leider nicht von der Versicherung des Architekten übernommen werden. Das finden wir sehr schade!
Nachdem wir über eine Woche auf die positive Rückmeldung unseres Architekten warten mussten, kam am 13.01.2015 der erlösende Anruf: Die Versicherung gibt das „Go“ für die Erhöhung der Bodenplatte. Die Auftragsvergabe an den Bodenplattenbauer hat dennoch einen weiteren Tag auf sich warten lassen, weil angeblich noch nicht klar war, wer den Auftrag vergeben muss. Nachdem dieser dann endlich Bescheid bekommen hat, wurden sofort die Dämmplatten und alles andere Material bestellt und die Umsetzung auf den 21.01.2015 datiert.
Ausführung der Arbeiten
An diesem Mittwoch hat sich der nun von uns beauftragte Baugutachter den Aufbau der Dämmung und der Bewährung der Bodenplatte angesehen, bevor der Betonmischer die Verschalung mit Beton verfüllt hat. Neben einigen Anmerkungen zur Ausführung (Überlappung der Bewährung und das Abdecken der Bodenplatte aufgrund der niedrigen Temperaturen) hat er die Ausführung der Erhöhung der Punktfundamente nicht empfohlen. Hier war vorgesehen, nur die 20cm Beton aufzuschütten ohne eine Bewehrung oder ähnliches vorzusehen. Dabei hätte zwischen dem bisherigen Punktfundamenten und der Erhöhung keine Verbindung bestanden. Es ist demnach nur die Ausführung der Bodenplatte erfolgt. Welche Konsequenz das für die Aufstellung nächste Woche hat, ist fraglich!
Zwischenfazit
Fehler können immer passieren, aber sie müssen dann auch ausgebessert und die Kosten dafür übernommen werden. Dass die Ausbesserung des Vermessungsfehlers dann aber so lange gedauert hat, hat uns zwischenzeitig sehr wütend gemacht. Wir hoffen, dass die kurze Trocknungszeit bis zur Hausaufstellung keine Folgen mit sich zieht und alles wie geplant weiterlaufen kann.
Zusätzlich sind wir jetzt sehr gespannt, ob die Verwehrung einer mangelhaft beauftragten Ausführung der Punktfundamente zu einer Verschiebung der Hausaufstellung führt. Wenn dem so ist, werden wir alle zusätzlich anfallenden Kosten und auch Folgekosten an den Architekten weitergeben, notfalls gerichtlich festgestellt. Wir hoffen jedoch, dass eine Notlösung für das Carport gefunden wird und bspw. die Stützenschuhe um die fehlenden 20cm erhöht werden und man den Beton nachträglich erhöht.
Sollte uns jemand die ernsthafte Frage stellen, welche Note wir dem Architekten geben würden, so müssen wir leider sagen: 5, nachsitzen! 🙁
PS: Und er macht die gleichen Fehler bei unserem Nachbarn wieder… Siehe hier.
Hallo liebe Bauherren-Leidensgenossen!
Bei uns wurde heute die Bodenplatte gegossen. Nachmittags war der Vermesser da (von uns beauftragt) und hat festgestellt, das diese zu tief gesetzt wurde.
Wie ist es bei euch ausgegangen? Habt ihr Lust euren Blogeintrag zu aktualisieren oder mir das kurz zu erzählen?
Liebe Grüße!