Sachstandsbericht der Erschließungsgesellschaft im November 2014
Im Streitgespräch vor der Kamera des NDR am 1. November im Baugebiet hat der Erschließer Herr Schilling zugesagt, zu unseren Anschuldigungen Stellung zu beziehen und bereits zwei Tage später eine Stellungnahme an uns zu senden.
Am Montag, den 3. November, hatten wir aber erst einmal nur eine E-Mail im Postfach in der Schilling erklärt: „Wie am Samstag vereinbart, erhalten Sie im Laufe dieser Woche in Absprache mit der Stadt Norderstedt ein Informationsschreiben zum Stand der Dinge und zum weiteren Vorgehen.“
Am Donnerstag, den 6. November, haben wir das angekündigte Schreiben im Briefkasten gehabt. Darin beschreibt der Erschließer den aktuellen Sachstand aus seiner Sicht. Zu Anfang geht er auf den Batteriespeicher und die Photovoltaik ein, welche unstrittig sind. Zu dem Smart-Grid werden zwei Firmen genannt, die namentlich erst vor 5 Wochen das erste Mal in unsere Richtung in einer E-Mail kommuniziert wurden. Von einem Kontakt seit Beginn des Projektes kann dementsprechend nicht wirklich die Rede sein, da dort auch die Firma Schneider Electric mit ihrem Produkt StruxureWare vorgesehen und genannt war. Wenn man sich im Bundesanzeiger eine der genannten Firmen für das Smart Grid genauer ansieht, scheint es wirtschaftlich gar nicht solide aufgestellt zu sein. Auch wird an dieser Stelle nicht darauf eingegangen, ob diese Systeme auch nur mit der Hälfte des Baugebiets funktionieren, da 7 Bauherren vertraglich gar nicht zur Teilnahme an dem Konzept verpflichtet sind. Zudem ist die Frage, wie es sein kann, wenn der Erschließer bereits seit Beginn mit den Firmen im Gespräch ist, dass immer noch kein endverhandelter Preis vorhanden ist. Es sei an dieser Stelle bemerkt, dass beide benannten Firmen nur eine Smart-Grid-Lösung auf Basis der Verrechnung von Zählerständen bieten und nicht ein Smart Grid darstellen, wie es ursprünglich mit dem Produkt von Schneider Electric vorgesehen war. Zudem ist zu erwähnen, dass in Gesprächen im März 2014 von der Erschließungsgesellschaft keine Aussage zum Smart Grid getätigt und auch keine technische Beschreibung geliefert werden konnte. Die Aussage, dass das Smart Grid auch frühestens 10 Wochen nach Inbetriebnahme des BHKW erfolgen kann, ist eine Info, die bisher uns gegenüber nicht getätigt wurde und eine Realität zeichnet, wie sie gerade ins Bild des Erschließers passt. Die Abberufung des technischen Projektleiters wird im Folgenden erläutert. Interessant ist, dass aus Sicht des Erschließers die Bestellung eines neuen Projektleiters nur Kosten produzieren würde. Wenn man die Arbeitsweise des Erschließers mit dieser Ansicht abgleicht, weiß man, woher er den Inhalt seines Handelns zieht! Zu unserem Vorwurf, dass der Nissan Leaf bei den benannten Autohäusern bisher nicht erwerbbar war, wird leider nicht eingegangen. Ein Höhepunkt ist mal wieder eine dieser Seifenblasen des Erschließers, die zu Anfang schön aussehen, meist aber zerplatzen. Dazu zählt auch die Aussage, dass in einem Jahr auf der IAA rückladefähige Ladesäulen für vier bis fünftausend Euro vorgestellt würden. Wie immer bei diesen Aussagen fehlt die Grundlage für diese Aussage! Die Hausautomation von Telefunken soll auch problemlos lieferbar sein. Zwei Sätze später wird aber gesagt, dass Smart Home nicht mehr nötig sei. Begründet wird dies damit, dass der Batteriespeicher größer geworden sei. Den kausalen Zusammenhang können wir nicht nachvollziehen. Dass auf der Webseite der Firma Telefunken seit über einem Jahr keine neue Meldung mehr erschienen ist, lässt überhaupt daran zweifeln, dass der neue Eigentümer Vissmann dieses Produkt weiter vorantreibt.
Wir können der Zusammenfassung, dass alle Komponenten geliefert sind bzw. lieferbar sind, leider nicht ganz folgen! Es ist 1. in keinem Haus ein solches Smart-Home eingebaut, 2. ist bisher kein Smart-Grid vorhanden, 3. gibt es keine rückladefähige Wandladebox, 4. konnte seit einem Jahr noch keiner der Nachbarn ein E-Auto bei den benannten Händlern erwerben, 5. es gibt keinen technischen Projektleiter, der das Projekt fachmännisch begleitet… An dieser Stelle sei auch die Frage erlaubt, was das Baugebiet überhaupt derzeit von einem anderen Baugebiet unter Innovationsgesichtspunkten unterscheidet? Es existiert derzeit nur eine Photovoltaikanlage, ein Batteriespeicher und eine Fernwärmeübergabestation. Alles Dinge, die ich auch im Neubaugebiet von NCC nebenan umsetzen kann! Und das auch noch mit ordentlichen Lieferverträgen für Strom und Fernwärme und ohne private Netze!
Dieses Schreiben geht aber weiterhin nicht auf die wichtigen Fragen ein: Was passiert zukünftig mit dem privaten Netz für Strom und Fernwärme? Warum muss es privat sein? Wem gehört es in der Zukunft? Wem gehört es jetzt? In welchem Paragraphen ist im Kaufvertrag geregelt, dass den Bauherren bereits das Netz heute gehört und der Erschließer unser Treuhänder ist? Woraus zieht er sein Mandat? Zu welchem Teil gehört jedem der Bauherren das Strom- und Fernwärmenetz? Wann erhalten alle Bauherren endlich einen ordentlichen Strom- und Fernwärme-Liefervertrag? Ist Herr Schilling ein Netzbetreiber und unterliegt damit den Regularien der Bundesnetzagentur? Wer ist der Ansprechpartner bei Ausfällen oder Fehlfunktionen der Netze? Ist das Zurückspeisen des Stroms aus dem Auto zurück ins Haus nicht durch die Vorschrift DIN VDE 100 verboten? Auf welcher Basis ist die Aussage getroffen, dass im Q3-2015 rückladefähige Wandladeboxen auf dem Markt auch erhältlich sind? Sind die Systeme der benannten Firmen für das Smart Grid geeicht und zugelassen, um auf deren Basis eine Verrechnung des getauschten Stroms untereinander zu gewährleisten? Ist sichergestellt, dass nicht jeder Nachbar mit jedem Nachbarn einen separaten Vertrag zum Stromtausch abschließen muss? Wer betreibt das Smart-Grid in der Zukunft? Sind dadurch Folgekosten zu erwarten? Wie hoch fallen diese aus? Zählen die PV-Anlagen des Baugebiets als Gesamtanlage und ist demnach aufgrund der Größe von gesamt über 10kW von jedem für jede verbrauchte kW/h die halbe Ökostromumlage in Höhe von 3 Cent zu entrichten? Wie ist das mit Atomstrom, der von den Autos abends ins Haus gespeist werden soll? Ist darauf die volle Ökostromumlage zu zahlen? Warum ist ein Smart Home nicht mehr erforderlich? Wie werden dann die Verbraucher in Haus A angeschaltet, wenn Haus B zu viel Strom produziert hat? Und überhaupt, funktioniert das Smart Grid auch wenn von 21 Grundstücken mindestens 7 Bauherren vertraglich nicht zur Umsetzung verpflichtet sind? Ist bei dem Leasing eine Anzahlung zu leisten? Wie hoch ist diese? Was passiert nach den drei Jahren Leasingdauer? Muss das Auto zu einer Schlussrate übernommen werden? Wie hoch ist diese? Ist danach überhaupt noch ein E-Auto vorzuhalten? Viele Fragen, keine Antworten!
Die Bauherren interessiert an dieser Stelle, ob für die Stadt, als Auftraggeber des Erschließers Schilling, die Städtebaulichen Vorgaben noch erreichbar erscheinen!?
Alle Hoffnungen ruhen weiterhin auf der Stadt und den Stadtwerken Norderstedt, welche in zwei Gesprächen mit den Bauherren bereits ihre Breitschaft erklärt haben, an Lösungen aktiv mitzuarbeiten, die Solardorf-Idee doch noch zu einem guten Ende zu führen. Darauf vertrauen die Bauherren.
Artikelbild: Thorben Wengert / pixelio.de
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