Richtigstellungen 1.0

von | Okt 14, 2014 | 0 Kommentare

Bedingt durch die Pressearbeit des Erschließers haben sich einige Gerüchte verbreitet, bei denen wir gern aufklären wollen:


Aussage: Das Solardorf hat sein eigenes Blockheizkraftwerk (BHKW) zur Erzeugung von Strom und Wärme für die Häuser.

Realität: Das BHKW gehört den Stadtwerken Norderstedt und wird wie deren ca. 30 weitere BHKWs in Norderstedt auch von ihnen betrieben. Es erzeugt u.a. Strom, dieser wird allerdings zu 100% in das Netz der Stadtwerke eingespeist. Geographisch steht es ca. 200m außerhalb des Solardorfs auf dem Gelände der Grundschule Glashütte und versorgt neben dieser auch noch ein weiteres Neubaugebiet mit Strom und Wärme.

Kommentar Fa. Schilling: “Das BHKW sollte zunächst ausschließlich für die Siedlung Müllerstraße gebaut werden, im Zuge der Vorstellung des Projekts bei den Ausschüßen, sind die Stadtvertreter zu der Meinung gekommen, ein “nördliches” Baugebiet der Firma NCC die dort vorhanden Grundschule und das Solardorf Müllerstraße über ein zentrales BHKW von den Stadtwerken zu speisen. In dem BHKW befindet sich ein Übergabepunkt an dem die Wärme und der Strom in unser Netz gespeist wird, für den Strompreis von 21,145ct/kWh, wenn das BHKW nicht laufen sollte, die Batterien leer sind und kein PV-Strom produziert wird, bekommen wir Netzstrom für den Preis pro kWh von 27,169ct.”

Einschätzung der Bauherren: Da das BHKW immer wieder als zentraler Baustein beschrieben wird, insb. für die Autarkie, hätte man es nicht aus der Hand geben dürfen. Weiterhin hat keiner der Bauherren einen Vertrag, in dem die hier genannten Strom-Preise fixiert sind: die Bauherren haben bisher gar keine Strom- oder Fernwärme-Verträge.


Aussage: Strom und Fernwärme kommen im Solardorf ausschließlich aus dem BHKW.

Realität: Der Erschließer hat einen Großabnehmer-Stromvertrag mit den Stadtwerken Norderstedt geschlossen und versorgt derzeit darüber die Häuser im Solardorf. Allein schon aufgrund des gewählten Tarifs (“Ökostrom”) ergibt sich, dass der Strom im Solardorf nicht aus dem mit Gas betriebenen BHKW stammen kann, wenngleich es in räumlicher Nähe liegt. Die Fernwärme wird nach derzeitigem Kenntnisstand tatsächlich im BHKW erzeugt.

Kommentar Fa. Schilling: “Wir nehmen derzeit den Strom über einen Großabnehmern-Stromvertrag ab richtig und die Fernwärme wird derzeit über einen ausgebauten Heizkessel in der Grundschule produziert, weil das BHKW erst letzte Woche geliefert wurde und nun installiert ist.”

Einschätzung der Bauherren: Das BHKW wurde mit Verzögerung von über einem Jahr geliefert. Bis heute ist die Fernwärmeversorgung nicht fehlerfrei, wie jüngste Messungen zeigen.


Aussage: Das Solardorf wird zu über 95% seine benötigte Energie selbst erzeugen („Autarkie”)

Realität: Dieser Wert wird nur erreicht, wenn das Blockheizkraftwerk (BHKW) der Stadtwerke Norderstedt mit in die Kalkulation einbezogen wird. Das BHKW ist allerdings nicht Teil des Solardorfs (s.o.). Ferner wurde die Speicherkapazität der Elektroautos mit einberechnet, die nicht als Speicher für die Häuser nutzbar ist.

Kommentar Fa. Schilling: “Da das BHKW teil unseres Konzepts ist und auch direkt mit uns verbunden ist, bleibt weiterhin die 95% “Autarkie” ”

Einschätzung der Bauherren: Da das BHKW weder räumlich noch rechtlich noch wirtschaftlich noch technisch Teil des Solardorfes ist, kann es auch nicht ins Konzept mit einbezogen werden. Der vom BHKW bezogene Strom kommt aus Sicht der Bauherren einem herkömmlichen Netzbezug gleich.


Aussage: Die Wärme aus dem BHKW ist umweltfreundlich.

Realität: das BHKW wird mit Gas betrieben, also mit einem fossilen Energieträger, ähnlich Öl oder Kohle. Dadurch entstehen Abgase. Der einzige umweltseitige Vorteil ist die Kraft-Wärme-Kopplung, also die gleichzeitige Produktion von nutzbarem Strom und nutzbarer Wärme. Das kann allerdings z.B. das 1988 gebaute Kohle-Heizkraftwerk Wedel von Vattenfall auch, ist also nichts Neues.

Kommentar Fa. Schilling: “Die Wärme aus dem BHKW ist umweltfreundlich und umweltfreundlicher, als wenn jeder seinen eigenen Heizkessel mit einem Wirkungsgrad von 40% ohne Kraf-Wärme-Kopplung betreibt. Selbst verständlich ist es noch umweltfreundlicher es mit Hackschnitzel oder Pelletts zu beliefern.”

Einschätzung der Bauherren: Für uns ist unverständlich, warum nicht die umweltfreundlichere Variante gewählt wurde, wenn der Erschließer schon mit umweltaspekten wie CO2 Einsparung etc. werben möchte.


Aussage: Die Bewohner im Solardorf zahlen für Strom ca. 10ct pro kWh weniger als sonst üblich.

Realität: Die Bewohner im Solardorf haben bis heute nicht einmal einen Stromliefervertrag oder Preise für den Bezug von Strom über das Netz des Erschließers. Als preisliches Indiz kann nur die letzte, vom Erschließer vorgelegte Stromrechnung der Stadtwerke Norderstedt dienen, diese wies einen Preis von ca. 27ct pro Kilowattstunde zzgl. Grundgebühren aus. Der Verbraucher-Preisindex “Strom” beim Vergleichsportal Verivox gibt 28ct pro Kilowattstunde als Durchschnittsstrompreis 2014 aus (http://www.verivox.de/verbraucherpreisindex-strom/). Der günstigste, in Norderstedt verfügbare Ökostrom-Tarif kostet ca. 24ct pro Kilowattstunde (Verivox.de, 08/2014). Leider können die Bewohner im Solardorf den Stromanbieter nicht wechseln wie jeder andere Stromkunde.

Kommentar Fa. Schilling: „Der Strompreis liegt bei 21,145ct/kWh aus dem BHKW und 27,169ct/kWh aus dem öffentlichen Netz. Die Grundgebühr in diesem Gebiet, welche von den Stadtwerken erhoben werden, liegen pro Haus pro Monat bei: 0,27€, das liegt daran, weil wir nur einen Netzübergabepunkt haben und dieser mit 7,25€/Monat berechnet wird.”

Einschätzung der Bauherren: keiner der Bauherren hat diese Preise jemals schriftlich bekommen, geschweige denn einen Vertrag der diese Preise ausweist.


Aussage: Alle Grundstücke im Solardorf sind verkauft.

Realität: Es stehen noch sieben Grundstücke zwischen 260m² und 600m² zum Verkauf (Stand: Mitte August 2014).

Kommentar Fa. Schilling: “Unsererseits waren im Oktober 2013 alle Grundstücke verkauft.”

Einschätzung der Bauherren: Wenn heute noch mehrere Grundstücke zu verkaufen sind, sind wohl nicht alle verkauft…


Aussage: Jedes Haus im Solardorf wird eine Photovoltaikanlage, Hausbatterie und Elektroauto haben.

Realität: Diese Aussage ist allein schon dadurch falsch, dass es verschiedene Verträge gibt und nicht alle die Abnahme dieser Komponenten zwingend vorschreiben.

Kommentar Fa. Schilling: “All unsere Verträge mit den Käufern und auch mit dem Bauträgern sind auf die gleiche weise abgeschloßen worden und bei dem Bauträger extra mit dem Hinweis, seinem Rechtsnachfolger genau diese Komponenten mit zu verkaufen.”

Einschätzung der Bauherren: Die uns vorliegenden, notariell beurkundeten Verträge bestätigen unsere oben benannte Position. Fa. Schilling konnte das Gegenteil bisher nicht belegen.


Aussage: Den Bewohnern des Solardorfs gehört das Strom- und Fernwärmenetz.

Realität: Keiner der Bewohner ist Besitzer oder hält auch nur Anteile an den genannten Netzen. Sie stehen im Eigentum des Erschließers.

Kommentar Fa. Schilling: “Stand heute, da wir Erschließungsträger sind ist das Netz in unserem Eigentum, welches jedoch noch in eine andere Gesellschaftsform gewidmet werden muss, welche nicht städtisch ist, da ansonsten das Konzept nicht funktioniert mit dem günstigen Strom und dem Stromtausch untereinander.”

Einschätzung der Bauherren: Dies bestätigt unsere o.g. Aussage. Ferner bestätigt dies unsere Vermutung, dass die Zukunft der Netze bisher ungeklärt ist.


Aussage: Ende 2015 werden alle Grundstücke bebaut sein und das Solardorf ist „fertig“.

Realität: Aufgrund der Unsicherheiten haben einige Bauherren ihre Bau-Aktivitäten auf unbestimmte Zeit verschoben. Zudem sind aktuell noch nicht einmal alle Grundstücke verkauft, in sofern ist diese Aussage nicht haltbar.

Kommentar Fa. Schilling: “Ende 2015 soll der Straßenendausbau, wie im Erschließungsvertrag mit der Stadt geschloßen und auch in den Kaufverträgen mit den Kunden geschloßen, stattfinden und wir sind guter Dinge das bis dahin die Häuser auch stehen.”

Einschätzung der Bauherren: Wir vertreten weiterhin unsere o.g. Ansicht, da sich die Positionen in unseren Kreisen nicht verändert haben. Die optimistische Haltung von Fa. Schilling ist interessant, wir fürchten jedoch dass die Realität unserer o.g. Beschreibung entspricht.


Aussage: Die Elektro-Autos können Strom speichern und bei Bedarf ins Haus „zurückladen“.

Realität: Diese Technik ist heute in Deutschland weder verfügbar noch zugelassen.

Kommentar Fa. Schilling: “Die Technik wurde uns Ende 2012 zugesichert und verkauft, leider konnte die Firma Anfang 2014 nicht liefern, nun haben wir mit der Firma e8energy Kontakt aufgenommen, welche diese Technik wohl hat, jedoch teurer als vormals angedacht. Es ist auch problemlos nachrüstbar an den Häusern und kann später noch hinzugefügt werden.”

Einschätzung der Bauherren: Fakt ist, dass die Technik weder verfügbar noch zugelassen ist und die o.g. Aussage somit stimmt. Zudem haben die Bauherren massive Zweifel an der wirtschaftlichen Situation der Fa. e8energy (Zitat Jahresabschluss 2013: “Die Gefahr einer zukünftigen Insolvenz ist momentan noch nicht endgültig abgewendet, aber die Weiterführung des Unternehmens soll laut der Geschäftsführung zumindest bis zum 30. September 2014 gesichert sein. “, Quelle: Bundesanzeiger, Abruf September 2014). Weiterhin ist fraglich, ob diese Technik überhaupt zulassungsfähig in Deutschland ist, da sie vermutlich den VDE-Richtlinien widerspricht. Die Bauherren werden sich bis zur Verfügbarkeit der Technik nicht am Themenkomplex Elektromobilität beteiligen.


Aussage: Die Häuser im Solardorf werden in besonders energiesparender Weise errichtet.

Realität: Auch im Solardorf gilt die Energieeinsparverordnung (EnEV), wie für jedes andere Bauvorhaben auch. Schärfere Regelungen sind nicht getroffen. Im Gegenteil: die Bewohner mussten sich vertraglich verpflichten, kein sog. „Passivhaus“ zu bauen.

Kommentar Fa. Schilling: “Die Häuser mussten nach der nicht in Kraft getretenen EnEV 2012, eine 25qm PV-Anlage je Wohneinheit errichten und an das BHKW anschließen.”

Einschätzung der Bauherren: Ob das Punkte sind, die für die Bezeichnung “besonders energiesparend” ausreichend sind, darf bezweifelt werden.


Aussage: Die Häuser im Solardorf tauschen miteinander Strom aus und „steuern“ sich gegenseitig, z.B. automatisches Einschalten von Waschmaschine bei Stromüberschuss.

Realität: Das für diese Funktionalität gedachte System („StruxureWare“) wurde aus finanziellen Gründen durch die Erschließungsgesellschaft nicht umgesetzt.

Kommentar Fa. Schilling: “Der Strom wird derzeit schon getauscht. Bereits im Juni hat derStromtauschhervorragend funktioniert, wir hatten einen sehr geringen Netzbezug(265kWh, für 9Bauvorhaben), trotz der z.T. noch nicht installierten PV-Module.
So wurde der Strom von den bereits installierten Modulen zunächst in die Hausbatterie gespeist, wenn diese voll war ging es weiter zu denjenigen der z.B. Baustrom benötigt.
Der Strompreis wird dann von dem Abnehmer an den Abgeber entrichtet, in Höhe von rund 21ct/kWh(für den gleichen Betrag kaufen wir den BHKW-Strom ein). Wir speisen nicht in das öffentliche Netz ein, da es dort nur eine Preis von 12,75ct/kWh gibt.”

Einschätzung der Bauherren: Das hier als Stromtausch beschriebene stellt die Normalität in jedem Stromnetz dar, in dem sowohl Einspeiser als auch Abnehmer aktiv sind und beschreibt lediglich eine Verrechnung von Zählerständen, nicht jedoch die vertraglich vereinbarte Lösung. Die eigentliche “Intelligenz der Netze” fehlt nach wie vor.


Aussage: Der Bebauungsplan schreibt die Umsetzung des Solarpakets zwingend vor

Realität: Der Bebauungsplan enthält lediglich die Verpflichtung zur Installation von 25m² Photovoltaik je Wohneinheit.

Kommentar Fa. Schilling: “In den Textlichen Festsetzungen und Begründungen sind die Details beschrieben.”

Einschätzung der Bauherren: Wir stellen hier gern die Textlichen Festsetzungen des B278 zur Verfügung, sodass sich jeder selbst überzeugen darf, dass dort keine über die genannte Photovoltaik-Verpflichtung hinausgehende Festsetzung enthalten ist. Die Begründung ist kein rechtlicher Bestandteil des B-Plans und enthält somit keine zusätzlichen, rechtsverbindlichen Festsetzungen des B-Plans.


Aussage: Die Pflicht, ein Elektroauto vorzuhalten, ist im Grundbuch verankert.

Realität: Solch eine Pflicht ist im Grundbuch nicht eintragbar.

Kommentar Fa. Schilling: “Ist richtig, nicht im Grundbuch, sondern als Reallast.”

Einschätzung der Bauherren: Eine Reallast wird erst durch Eintragung im Grundbuch wirksam, sofern sie dem Inhalt nach eintragbar ist. Dies ist hier nicht der Fall.


Aussage: Die Anschaffung der Elektroautos wird finanziell vom Staat gefördert

Realität: Es gibt in Deutschland aktuell kein Förderprogramm für private Nutzung von Elektroautos.

Kommentar Fa. Schilling: “Richtig die E-Autos werden nur für gewerbliche gefördert, wir wollten die Privat fördern durch Werbung auf den Autos durch unsere Firma.”

Einschätzung der Bauherren: Uns liegen neben diversen mündlichen Aussagen auch Dokumente vor, in denen eine Förderung aus der “Unternehmensinitative Elektromobilität“, ein von der Bundesregierung gefördertes Subventionsprojekt für Elektromobilität in Unternehmen, in höchst fragwürdiger Weise auf die Privatnutzer im Solardorf Müllerstraße zu übertragen versucht werden sollte. Einige Bauherren sehen darin eine Anstiftung zum Subventionsbetrug.


Aussage: Die Stadtwerke Norderstedt versorgen das Gebiet mit Strom und Fernwärme (über das BHKW).

Realität: Die Stadtwerke Norderstedt betreiben zwar das BHKW, verweigern aber einen direkten Anschluss der Häuser daran.

Kommentar Fa. Schilling: “Aussage stimmt dennoch, die Stadtwerke liefern über das private Netz.”

Einschätzung der Bauherren: Da kein Vertragsverhältnis zwischen Bauherren und Stadtwerken zustande kommt, kann von einer Versorgung keine Rede sein.


Aussage: Der Strom, der mit den Photovoltaikanlagen im Solardorf erzeugt, aber nicht verbraucht wird, wird in das öffentliche Stromnetz eingespeist und vergütet.

Realität: Eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ist im Solardorf nicht möglich, entsprechend gibt es auch keine Vergütung. Was mit dem überschüssigen Strom passiert, ist derzeit nicht geklärt.

Kommentar Fa. Schilling: “Zunächst soll der Strom untereinander getauscht und gespeichert,Hausbatterie und E-Auto(Gesamtkapazität Siedlung rund 900kWh) werden, für den Kurs von 21,145ct/kWh. Danach muss man sehen ob und wenn ja wie viel Strom noch überhaupt einzuspeisen ist, da sind wir in Verhandlungen mit den Stadtwerken.”

Einschätzung der Bauherren: Keiner dieser Punkte ist vertraglich geregelt, hier handelt es sich um Wunschdenken der Fa. Schilling. Zudem ist völlig unklar, woher die wirtschaftlichen Mittel für eine derartige Verrechnung kommen sollen, was Fa. Schilling auch auf mehrfache Nachfrage nicht belegen konnte. An den hier genannten Verhandlungen mit den Stadtwerken wird seitens Fa. Schilling keiner der Bauherren beteiligt. Zudem hätte dieser Punkt geklärt sein müssen, bevor die Photovoltaikanlagen in Betrieb genommen werden.


Aussage: Es gibt bereits zwei Goodnest Solardörfer, weitere sind in Planung.

Realität: Das Baugebiet „Feldweg“ ist ein herkömmliches Baugebiet. Das Solardorf Müllerstraße ist der erste Modellversuch, das „Pilotprojekt“. Für die weiteren Baugebiete wurde das Solardorf-Konzept an die sich in der Realität bietenden Möglichkeiten angepasst. Für das Solardorf Müllerstraße besteht der Erschließer nach wie vor auf der Umsetzung seines ursprünglichen Konzepts, wenngleich dieses aus Sicht der Bauherren an vielen Stellen hakt.

Kommentar Fa. Schilling: “Das Gebiet am Feldweg ist kein Solardorf, es ist eine “normale” Siedlung. Die nächsten Gebiete Flensburger Hagen wird nach sehr vergleichbaren Konzept entwickelt, nur mit zwei Unterschieden, das BHKW bleibt im Eigenbestand und es wird dort ein eCar-Sharing Konzept verfolgt und Richtweg wird diese im Geschoßwohnungsbau umgesetzt.”

Einschätzung der Bauherren: Das Gebiet am Feldweg wird auf der Webseite der Fa. Schilling als “goodnest Solardorf Feldweg, Norderstedt” beworben. Wir freuen uns aber, dass Fa. Schilling offenbar Erkenntnisse aus der im Solardorf Müllerstraße bestehenden Situation gewonnen hat und nun gewisse Dinge ändert, nun müsste diese Einsicht nur noch auf das Solardorf Müllerstraße übertragen werden.


Bildquelle: Dr. Stephan Barth / pixelio.de

Die drei W’s: wer, was und warum

Hallo, wir haben 2015 ein Fertighaus gebaut und uns dazu zu dem einen oder anderen Punkt umfassend informiert. Die Ergebnisse unserer Recherchen findest Du unter dem Oberpunkt „Wissenswertes“. Sobald uns ein Thema auch zukünftig interessiert, werden wir hierüber berichten. Rund ums Bauen, Heimwerken, Wohnen und Gärtnern kannst Du hier viele Anregungen und Tipps finden. Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!

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