Prozess verloren – 180°-Wendung der Stadt okay

von | Apr 24, 2017 | 0 Kommentare

Nachdem im Mai 2014 bereits klar war, dass viele Dinge im Solardorf Müllerstraße nicht so funktionierten, wie sie vorgesehen waren, sind die Anwohner auch auf die Stadt Norderstedt zugegangen. Die Stadt war zu diesem Zeitpunkt gewillt, zwischen der Projektgesellschaft und den Neubürgern zu vermitteln.

In einem ersten Schritt wollte man prüfen, ob man aus Sicht der Stadt etwas zur Entspannung der damaligen Situation beitragen konnte. Eine Idee war, die vorhandene Dienstbarkeit zu hinterfragen. Fragestellung war: ist diese für das Konzept essentiell wichtig oder kann darauf verzichtet werden? Da sich die Stadt / Stadtwerke Norderstedt weigerten, die Anwohner direkt mit Strom und Fernwärme zu beliefern, war man im Rathaus der Ansicht, dass auf diese Verpflichtung verzichtet werden könnte. Dies wollte man als Zeichen des guten Willens an die Anwohner senden.

Bereits Anfang Juni erhielten wir ein offizielles Schreiben der Stadtwerke Norderstedt. Darin hieß es, „dass man zur Löschung der beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zugunsten der Stadtwerke Norderstedt“ bereit sei. Anfang Juli forderte man in einem weiteren Schreiben nochmal die Flurstücknummern ein, um die Dienstbarkeiten diskriminierungsfrei für alle Anwohner löschen zu können. Ende Juli erhielten wir jedoch ein drittes Schreiben, in welchem die Stadt Norderstedt erklärte, dass „im Hinblick auf die für das BHKW durchgeführten Investitionen auf diese Dienstbarkeit nicht verzichtet werden“ kann. Spannend war aber der Zusatz, dass „auf eine Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Grundstückseigentümer wegen eines Verstoßes gegen die übernommene Verpflichtung verzichtet“ werde. Klartext: Man widerspricht einer Löschungszusage, verzichtet aber auf die Durchsetzung von Anprüchen, wenn jemand dagegen verstößt.

Einem Anwohner aus dem Solardorf war diese Floskel nicht genug, er wollte juristische Klarheit und hat die Stadt Norderstedt auf die Löschung dieser Dienstbarkeit verklagt. Vor 14 Tagen war die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Schleswig. Sowohl der Baudezernent der Stadt als auch der Werkleiter der Stadtwerke Norderstedt waren als Zeugen geladen.

Die Stadt / Stadtwerke Norderstedt konnten sich leider nur sehr dünn an die Gespräche und Verabredungen aus 2014 erinnern. Auch wie das erste Schreiben entstanden sei bzw. was damit eigentlich gemeint war, konnte man nicht mehr so genau erläutern. Ein ganz gutes Gedächtnis bewiesen die Vertreter von Stadt und Stadtwerke jedoch bei dem Detail, dass es sich bei allen Überlegungen jeweils nur um das Thema Strom gehandelt habe. Dass die strittige Regelung das Thema Strom nur mit dem Nebensatz „und ggf. Strom“ beinhaltete, sei aber zu keinem Zeitpunkt etwas gewesen, über das man gestolpert sei. Dass die Dienstbarkeit Regelungen sowohl zu Strom als auch zu Fernwärme enthält, war den Vertretern nicht ganz bewusst. Es schien auch nicht bekannt zu sein, dass es zu dem strittigen Zeitpunkt nur eine Dienstbarkeit gab.

Leider setzt der §242 BGB sehr hohe Hürden. Darin ist geregelt, dass Verträge so auszulegen sind, wie Treu und Glauben es mit Rücksicht auf die Verkehrssitte erfordern. Mit anderen Worten, hätten wir als Anwohner uns darauf verlassen können, dass die Stadt / Stadtwerke Norderstedt auch so handelt, wie es in den Schreiben angekündigt wurde. War also eine komplette Löschung der Dienstbarkeit erwartbar? Der Klägerseite ist es in der Verhandlung nicht gelungen, die Behauptung der Stadt / Stadtwerke Norderstedt zu widerlegen, dass es den Vertretern ausschließlich um das Thema Strom gegangen ist. Die Inhalte der oben verlinkten Schreiben und der Inhalt der Dienstbarkeit reichten dazu leider nicht aus.

Da die Stadt selbst im dritten Schreiben angegeben hatte, nicht gegen Verstöße vorzugehen, ist die Verpflichtung zur Fernwärme ja eigentlich bereits unwirksam nicht mehr bindend.

Die drei W’s: wer, was und warum

Hallo, wir haben 2015 ein Fertighaus gebaut und uns dazu zu dem einen oder anderen Punkt umfassend informiert. Die Ergebnisse unserer Recherchen findest Du unter dem Oberpunkt „Wissenswertes“. Sobald uns ein Thema auch zukünftig interessiert, werden wir hierüber berichten. Rund ums Bauen, Heimwerken, Wohnen und Gärtnern kannst Du hier viele Anregungen und Tipps finden. Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!

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