Noa4 – Solardorf Müllerstraße – der Teufel steckt im Detail

von | Jul 9, 2015 | 0 Kommentare

Anfang Mai war ein Team von Noa4 im Baugebiet und hat sich mit uns über die aktuelle Sachlage unterhalten.

Wie im Artikel „täuschen, tarnen, tricksen“ bereits Ende März berichtet, wurden Anfang des Jahres vom Notar Bernd Rodewoldt aus unserer Sicht rechtswidrig Dienstbarkeiten auf etwa der Hälfte der Grundstücke im Baugebiet eingetragen.

Diese verbieten es den Eigentümern, einen PKW mit Verbrennungsmotor auf dem eigenen Grundstück abzustellen, wenn nicht gleichzeitig ein Elektrofahrzeug vorgehalten und auf dem eigenen Grundstück mit einer Ladebox geladen wird. Wie sich die Verpflichtung, ein Elektrofahrzeug vom Erschließer im Rahmen eines Solarpaketes abzunehmen, nun so verbiegen lässt, ist unverständlich. Hier ist der Notar beim Auslegen der Verträge weit über das Ziel hinaus geschossen. Meiner Ansicht nach entspricht diese Formulierung in keinem Fall den beurkundeten Verträgen und die Eintragung ist in der Form rechtswidrig.

Weiterhin wurde als Grunddienstbarkeit eingetragen, dass die Photovoltaikanlagen, welche bereits im Bebauungsplan mit 25qm pro Wohneinheit festgeschrieben und auf den Dächern zu installieren sind, eine Kapazität von 3,12 KW pro Wohneinheit haben sollen. Die Grundstückskaufverträge beinhalten zwar die Angabe, dass die VORLÄUFIG ausgewählte Komponente Photovoltaikanlage der Firma Schüco eine Kapazität von 3,12 KW haben soll, da sich aber die Module dieser Komponente mehrfach geändert haben, ist diese Eintragung nicht zielführend. Des Weiteren ist die Frage zu stellen, wieso etwas, was per Bebauungsplan und in einem privatrechtlichen Vertrag geregelt ist, zusätzlich nochmal ins Grundbuch eingetragen werden muss!

Interessant auch, dass wir über diese Eintragungen vom Notar nicht selbst informiert wurden, sondern erst mit dem Schreiben der Stadt erfahren haben, welche für die Eintragung Gebühren in Rechnung gestellt hat.

Spannend war, dass der Notar nun angegeben hat, von den Vollmachten keinen Gebrauch mehr zu machen, umgehend nachdem er diese Erklärung abgegeben hatte aber bei zwei Nachbarn, die unglücklicher Weise ihn nicht zum Verzicht aufgefordert hatten, die Dienstbarkeiten ins Grundbuch hat eintragen lassen. So etwas ist meines Erachtens kriminell!

Wie im noa4-Beitrag beschrieben, will die Stadtwerke Norderstedt, welche die Begünstigte der Dienstbarkeiten ist, von diesen keinen Gebrauch machen, lehnt es aber auch ab, diese aus den Grundbüchern wieder zu löschen.

Unter dem Titel „Der Teufel steckt im Detail“ hat Noa4 versucht, den komplizierten Sachverhalt in einem kleinen Beitrag zu verarbeiten.

Die drei W’s: wer, was und warum

Hallo, wir haben 2015 ein Fertighaus gebaut und uns dazu zu dem einen oder anderen Punkt umfassend informiert. Die Ergebnisse unserer Recherchen findest Du unter dem Oberpunkt „Wissenswertes“. Sobald uns ein Thema auch zukünftig interessiert, werden wir hierüber berichten. Rund ums Bauen, Heimwerken, Wohnen und Gärtnern kannst Du hier viele Anregungen und Tipps finden. Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!

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