Netzübernahme: Lösungsvorschlag der Stadt

von | Feb 25, 2015 | 0 Kommentare

MMit großer Spannung haben wir die Veranstaltung am 16. Februar besucht. Unter dem Titel „Anbindung an das öffentliche Stromnetz“ sollte uns in einer Präsentation erläutert werden, wie die Stadt und die Stadtwerke gedenken, das Netz zu übernehmen. Wir sind in der Erwartung einer Roadmap zur Übernahme der Netze dort erschienen und waren dementsprechend positiv gestimmt.

Die Veranstaltung fing etwas befremdlich an, indem die Präsentation von einer von der Stadt beauftragten Rechtsanwaltskanzlei gehalten wurde, von der insgesamt drei Anwälte anwesend waren. Eingeladen waren von unserer Seite aber lediglich die Bauherren. Waffengleichheit sieht anders aus. Zunächst wurde der Status quo aufgezeigt und noch einmal die Vorteile der ursprünglichen Variante aufgezeigt. Es wurde mehrfach darauf hingewiesen, dass die ursprüngliche Variante auch noch funktionieren würde. Der Teil wirkte gut vorbereitet und holte alle Teilnehmer noch einmal ab, was die Ausgangslage war. Wie jedoch etwas funktionieren soll, wo einzelne wichtige Komponenten nicht verfügbar sind (Wandladebox), andere aus Kostengründen nicht umgesetzt (Smartgrid), andere zurückgestellt (Elektroauto), wieder andere als optional deklariert (Smart-Home, Überspannungsschutz) und die Projektleitung in die Wüste geschickt wurde, mag an dieser Stelle bezweifelt werden! Die Rechtsanwältin wies hier mehrfach darauf hin, dass es sich bei dem Netz um eine Kundenanlage im Sinne des EnWG handeln würde, was unserer Ansicht nach nicht der Fall ist, da es sich bei dem Netz eindeutig um ein Verteilnetz handelt. Alle Häuser sind eigenständig, es gibt keine Grundstücksteilung in Sinne eines WEG oder ähnliches!

Folgend wurde uns die Möglichkeit des direkten Anschlusses an das öffentliche Netz näher gebracht. Dabei wurde darauf eingegangen, dass hier Netzentgelte fällig sind, die in der ursprünglichen Version nicht fällig geworden wären. Weiter wurde auch erläutert, dass jetzt eine Einspeisevergütung erzielt werden kann. Fraglich war hier jedoch, wie hoch der Satz der Einspeisevergütung ist und ab wann dieser gilt. Übernommen werden sollen von den Stadtwerken beide Netze, dass für Fernwärme und das für Strom. Die Stadt will dabei aus Rentabilitätsgründen weiterhin am Anschlusszwang für Fernwärme festhalten, eine freie Anbieterwahl beim Stromanbieter ist aber möglich. Es wurde zugesichert, dass niemand zweimal eine Stromanschlussgebühr bezahlen soll. Voraussetzung für die Übernahme und den Anschluss an ein dann öffentliches Netz ist aber, dass alle Bauherren einer Ergänzungsvereinbarung zustimmen, welche nun alle Bauherren dazu verpflichten soll, Photovoltaik umzusetzen, sich an die Fernwärme anzuschließen, einen Akku zu installieren und sich ein Elektroauto anzuschaffen. Darüber hinaus werden alle Bauherren zur freiwilligen Teilnahme an einem Forschungsprojekt verpflichtet, in welchem die Stadtwerke die besondere Struktur (PV-Anlagen, Akkus etc.) auswerten will und damit Erkenntnisse für den Energiemarkt der Zukunft gewinnen möchten. Der letzte Punkt in bei den meisten Bauherren nicht auf Ablehnung gestoßen. Zu definieren wäre hier nur, welchen Rahmen dieses Projekt haben sollte und welche Daten dort ausgewertet werden sollen.

Für uns stellt sich die Frage (die bei der Olwo Hochbau GmbH gekauft haben), wie dies juritisch funktionieren soll. Wie kann eine Ergänzungsvereinbarung zu einem nie geschlossenen Kaufvertrag mit der Schilling Projekt Gesellschaft mbH für uns rechtlich bindend sein? Interessant ist auch, dass die Stadtwerke nicht einmal Teil dieser Ergänzungsvereinbarung sind. Also wieder ein Vertrag zugunsten Dritter? In allen Kaufverträgen steht, dass es sich bei den Grundstücken um öffentlich erschlossene Grundstücke handelt. Den Hinweis der Rechtsanwältin, dass damit ja eventuell die öffentliche Wasserversorgung gemeint sein könnte, empfinde ich als Frechheit! Unverständlich erscheint weiterhin, warum wir im Gegenzug zur Erfüllung des Grundversorgungsauftrages durch die Stadtwerke dazu verpflichtet werden sollen, ohne jegliche vertragliche Notwendigkeit, einen derzeit völlig unwirtschaftlichen Akku und ein für unseren Haushalt unwirtschaftliches Elektroauto zu beschaffen und uns darüber hinaus sogar dazu verpflichten zu lassen.

Wie wir aus dieser juristisch und inhaltlich strittigen Situation eine Lösung finden können, ist für uns als „Olwo-Käufer“ derzeit unklar. Ein weiteres, klärendes Gespräch mit der Stadt in Begleitung unseres Rechtsbeistandes wäre hier wünschenswert. Besonders, wenn man bedenkt, dass hier die Schilling Projekt Gesellschaft mbH ein Projekt seit über zwei Jahren nicht umsetzen kann und wir Bauherren uns nur aus diesem Grund hilfesuchend an die Stadt gewandt haben. Ich möchte daran erinnern, dass Schilling Projekt Gesellschaft mbH Schuld an der derzeitigen Situation ist und nicht die Bauherren. Es ist nirgendwo juristisch geregelt, dass wir keinen öffentlichen Strom- und Fernwärme bekommen! Alle Dienstbarkeiten sind zugunsten der Stadtwerke Norderstedt eingetragen! Was wir also wollen ist nur unser Recht und aus der unhaltbaren Situation entlassen zu werden, über keine Lieferverträge für Strom und Wärme zu verfügen. Wir wollen nur das bekommen, was alle anderen Norderstedter Bürger auch haben: einen regulären öffentlichen Strom- und Wärmeanschluss mit Lieferverträgen wie er uns zusteht!

Artikelbild: FotoHiero / pixelio.de

Die drei W’s: wer, was und warum

Hallo, wir haben 2015 ein Fertighaus gebaut und uns dazu zu dem einen oder anderen Punkt umfassend informiert. Die Ergebnisse unserer Recherchen findest Du unter dem Oberpunkt „Wissenswertes“. Sobald uns ein Thema auch zukünftig interessiert, werden wir hierüber berichten. Rund ums Bauen, Heimwerken, Wohnen und Gärtnern kannst Du hier viele Anregungen und Tipps finden. Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!

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