Müllentsorgung in einer Privatstraße?

von | Jun 5, 2016 | 0 Kommentare

In der Vergangenheit hat die Müllentsorgung in der Privatstraße Ossenmoorring hervorragend funktioniert. Zu den auf der Webseite der Stadt Norderstedt angegebenen Zeiten wurden die jeweiligen Mülltonnen wie erwartet geleert.

Doch vor etwa 14 Tagen war Ende mit der Müllentleerung. Der telefonisch mitgeteilte Grund seitens der Stadt war, dass aufgrund des Straßenausbaus nicht genügend Platz für das Müllfahrzeug gelassen wurde. Dem haben die Bauarbeiter der Straße vehement widersprochen. Die von der Stadt angeblich geforderte Durchfahrtsbreite von 3,20m wäre jederzeit eingehalten worden. Der nächste telefonisch genannte Grund war, nachdem wir auf diesen Widerspruch hingewiesen haben, dass es sich bei der Straße Ossenmoorring um eine Privatstraße handelt und sie dort nicht für die Entleerung zuständig wären. Die bisherige Leerung im Ossenmoorring sei aus Kulanz geschehen, eigentlich sei Schilling für die Entsorgung zuständig. Auch diese Aussage ist komisch, denn in Neubaugebieten sind die Straßen bis zur Widmung an die Stadt immer Privatstraßen. Zudem zahlen wir alle unsere Gebühren für die Müllentsorgung an die Stadt.

Nach der Recherche im Internet regelt die RegioEntsorgung AöR der Stadt Roetgen z.B. ähnliche Sachverhalte wie folgt: „Bei Bauarbeiten in der Straße, bei allen Stichwegen, in denen die Fahrzeuge nicht wenden können, sowie bei Privatstraßen müssen die Tonnen, Bündel, Säcke oder Kartons an die nächste gut befahrbare Straße gebracht werden.“

Dies wäre bei uns wohl immer die Müllerstraße gewesen. Eine solche Info hatten wir am 25.04.16 mit dem Hinweis bekommen, dass die Straße während der dreimonatigen Bauarbeiten komplett gesperrt würde. Nach Rücksprache wurde uns jedoch zugesichert, dass dies unglücklich formuliert sei und dass auch der Müll weiterhin im Ossenmoorring abgeholt würde. Was bis vor 14 Tagen der Fall war.

Die Stadt Aachen z.B. benötigt laut Ihrer Abfallwirtschaftssatzung §14 Abs. 6 eine jeweilige Genehmigung der Anwohner von Privatstraßen, um dort überhaupt Müll abholen zu können: „Sofern eine Privatstraße mit Entsorgungsfahrzeugen befahren werden soll, ist es zwingend erforderlich, dass zuvor ein schriftliches Einverständnis der Eigentümer zum Befahren dieser Zuwegung vorgelegt wird und die Stadt Aachen für Schäden am Straßenbelag o.ä. nicht haftbar gemacht wird.“

Eine derartige Genehmigung wurde bisher nicht von uns eingefordert und soll laut der Stadt Norderstedt auch nicht erforderlich sein.

Am 31.05.16 kam per Post die offizielle Begründung der Stadt Norderstedt, darin heißt es: „Leider lassen die aktuellen Baumaßnahmen ein ganzheitliches Befahren der gesamten Straße nicht zu. Um die Abfallentsorgung daher sicherzustellen, ist es nur auf diese Weise möglich [Es sind die Abfallbehälter während der gesamten Bauzeit [ab dem 25.04.16 für 3 Monate] an die Einmündung des Ossenmoorrings in die Müllerstraße zu bringen.], alle bereitgestellten Behälter vom Entsorgungsfahrzeug des Betriebsamtes zu erreichen. Daher wird um Ihr Verständnis gebeten.“

Die Lösung ist in Ordnung, gerade unter dem Gesichtspunkt, dass der Straßenausbau voranschreitet und die Tonnen dann über den fertigen Bürgersteig und nicht mehr über eine Schotterpiste gezogen werden müssen.

Die drei W’s: wer, was und warum

Hallo, wir haben 2015 ein Fertighaus gebaut und uns dazu zu dem einen oder anderen Punkt umfassend informiert. Die Ergebnisse unserer Recherchen findest Du unter dem Oberpunkt „Wissenswertes“. Sobald uns ein Thema auch zukünftig interessiert, werden wir hierüber berichten. Rund ums Bauen, Heimwerken, Wohnen und Gärtnern kannst Du hier viele Anregungen und Tipps finden. Viel Spaß beim Stöbern und Informieren!

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