Ministerium für Energiewende befasst sich mit dem Solardorf

von | Aug 12, 2015 | 0 Kommentare

Im August 2014 haben wir, nachdem sich die Firma Schilling beharrlich geweigert hat, reguläre Strom- und Fernwärme-Lieferverträge abzuschließen, der Bundesnetzagentur die Situation im Baugebiet angezeigt.

Bereits Ende des letzten Jahres hatte die Bundesnetzagentur die Angelegenheit an das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel delegiert, welches wir über die Gespräche mit der Stadt und den Stadtwerken informiert und auf dem Laufenden gehalten haben. Als jedoch im März die Gespräche von Seiten der Stadt Norderstedt abgebrochen wurden und den Stadtwerke die weitere Arbeit an der Übernahme der Netze für Strom und Fernwärme untersagt wurde, haben wir den Kontakt zum Ministerium wieder intensiviert.

Das Ministerium ermittelte bereits gegen die Firma Schilling in Bezug auf den illegalen Betrieb von Verteilnetzen. Die Firma Schilling ist der Meinung, dass es sich bei den Netzen um sogenannte Kundenanlagen handelt. Das heißt, dass das Netz wie in einem Mehrfamilienhaus zu sehen ist, wo alle Haushalte an einem „Hausnetz“ angeschlossen sind und der Eigentümer für das Netz im Haus nicht extra eine Betriebserlaubnis besitzen muss. Die Firma Schilling verweigert die freie Wahl eines Stromanbieters, was bei einer Kundenanlage aber Grundvoraussetzung ist. Sie verweigert den Bauherren weiter einen ordentlichen Liefervertrag und transparente Konditionen.

Die von den Bauherren aus den Netzen entnommenen Strom- und Wärmemengen stellt sie in Rechnung, variiert dabei nach eigener Willkür bei der Höhe der Einspeisevergütung. Die Einspeisevergütung zahlt normalerweise der Grundversorger der Netze, der Betreiber der Verteilnetze. Also die Institution, die die Firma Schilling genau nicht sein will. Mal davon abgesehen, dass die Grundstücke nicht nach WEG geteilt sind, wie die Einheiten in einem Mehrfamilienhaus und auf den Grundstücken die Verpflichtung (Grunddienstbarkeit) liegt, z.B. Fernwärme direkt von den Stadtwerken Norderstedt zu beziehen.

Im April 2015 wurde die Firma Schilling vom Ministerium dazu aufgefordert, eine Genehmigung zum Betrieb des Verteilnetzes nach §4 EnWG zu beantragen. Seitdem versucht die Rechtsanwaltskanzlei bbh, welche die Firma Schilling rechtlich berät, das Ministerium davon zu überzeugen, dass es sich doch um eine Kundenanlage handelt. Spannend wird sein, ob ein Zwei-Mann-Unternehmen aus 250km Entfernung zum Baugebiet die Eignung dazu besitzt oder es aber eventuell den operativen Betrieb „outsourced“. Welchen Sinn die Einstufung als Kundenanlage hat, wenn z.B. das Smart Grid nicht einmal umgesetzt wird, ist nicht ersichtlich.

Im Mai haben wir erfahren, dass die privaten Netze in der Straße nur dann als Kundenanlage gelten können, wenn alle Grundstückskaufverträge geändert würden und zusätzlich die als Grunddienstbarkeit gesicherten Abnahmeverpflichtungen zugunsten der Stadtwerke Norderstedt gestrichen würden.

Auf ausdrücklichen Wunsch des Ministeriums sollte es im Juni ein Gespräch mit allen Beteiligten geben. Dieses hat sich auf Anfang September verschoben. In der Zwischenzeit hat die Firma Schilling nach der Androhung einer Ordnungswidrigkeitsverfügung das Gespräch mit dem Ministerium gesucht und um eine weitere Frist gebeten, um mit der Kanzlei bbh weitere Argumente pro Kundenanlage vorzubringen.

Derzeit sehen wir keinen Weg, wie dies funktionieren kann. Dafür sind die Formulierungen hinsichtlich der Abnahmeverpflichtung in den Verträgen, im Solarpaket und in der Begründung zum B-Plan zu eindeutig. Des Weiteren muss das Ministerium in seiner Bewertung in Abstimmung mit der Bundesnetzagentur gewährleisten, dass Regelungen über Kundenanlagen bundesweit einheitlich sind. Eine Einstufung als Kundenanlage entgegen der bisher prägenden Entscheidungsgrundlagen ist demnach nicht zu erwarten.

Ende Juli hat die Firma Schilling den Eigentümern nach der Beratung durch bbh in Aussicht gestellt, dass man zukünftig (ab Oktober 2015) den Stromanbieter frei wählen könnte. Ein Schelm, wer hier nicht merkt, dass die Firma Schilling versucht, eine Voraussetzungen für eine Kundenanlage zu erfüllen. Sollten alle Bauherren wirklich ab Oktober den Stromanbieter frei wählen können, ist aber auch klar, dass das Thema Smartgrid ein für allemal beerdigt ist. Denn dann hätte jeder Bauherr einen offiziellen Zähler im Haus und ein Stromtausch untereinander, vor einem gemeinsamen Zähler vor dem Netz der allgemeinen Versorgung, würde nicht mehr funktionieren.

Die Stadt Norderstedt bleibt unterdessen weiter bei Ihrem Standpunkt, dass sie sich nicht weiter bewegen wird, solange keine Elektroautos im Solardorf zu sehen sind. Inwiefern diese losgelöst vom restlichen Solarpaket wirtschaftlich sinnvoll sind, interessiert die Stadt dabei nicht. Sollten die Bauherren in diesem Punkt jedoch kompromissbereit sein, könnte „in die Sache „Übernahme des Netzes durch die Stadtwerke Norderstedt“ wieder Bewegung kommen“.

Wir sind gespannt, wie sich dieses Thema weiter entwickeln wird. Wir sind es langsam leid, dass uns Erschließer und Stadt am langen Arm verhungern lassen. Es kann doch nicht sein, dass wir trotz zum Himmel schreienden Zuständen weder politisch noch juristisch schnelle Lösungen erwarten können. Unsere Hoffnung liegt nun beim Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume in Kiel und in dem Termin Anfang September.

Wir würden uns freuen, wenn wir folgende Fragen bald beantworten könnten:
– Von wem beziehen wir eigentlich Strom & Fernwärme und auf welcher Grundlage?
– Sind die Zähler für Strom und Wärme in den Häusern geeicht?
– Wann wird es reguläre Lieferverträge geben?
– Wann ist es möglich, einen Anbieter frei wählen zu können?
– Wer zahlt auf welcher Grundlage in welcher Funktion die Einspeisevergütung?
– Wer ist verantwortlich für den sicheren und störungsfreien Betrieb der Netze?
– Wer ist bei Störungen der richtige Ansprechpartner?
– Auf welcher Grundlage wird den Käufern ohne Verpflichtung zum Solarpaket derzeit der direkte Bezug aus dem Netz der allgemeinen Versorgung versagt?
– Wer kommt für die Instandhaltung der privaten Netze auf?
– Kann die Stadtwerke Norderstedt die Netze übernehmen und einen ganz normalen Anschluss jedes Haushalts an das Netz der allgemeinen Versorgung herstellen?
– usw. …

 

Beitragsbild: KISCart / Kim Schröder / pixelio.de

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