Mehr Ladestationen und freies Parken für Elektroautos

von | Apr 12, 2014 | 0 Kommentare

Das Konzept des Solardorfes im Ossenmoorring in Norderstedt sieht die Nutzung eines Elektroautos vor. Doch noch kommt die Elektromobilität nicht so recht in Schwung. Mit zwei Projekten will die Politik dieses Problem jetzt beseitigen.

In Deutschland sollen derzeit laut Lemnet etwa 2915 Ladestationen sein. Dies sind eindeutig zu wenig und es kann ein Grund sein, warum bis heute so wenig Elektroautos auf den Straßen unterwegs sind. Doch eine Allianz aus Fraunhofer Institut, privaten Unternehmen und der Politik wollen dies jetzt ändern. So sollen bis 2016 70 Ladestationen an Autobahnen in Süddeutschland aufgestellt werden, die jeweils Platz für drei Autos bieten und zum Comfort eine Kaffeemaschine und W-Lan bieten sollen. Ein Tankladung soll 10 Euro, eine Monatsflatrate soll 80 Euro kosten.  Weiter sollen die Stationen erst einmal alle gängigen Steckverbindungen bieten, die am Markt vorhanden sind. Ein Aufladen soll in etwa 20 – 30 Minuten dauern und damit nur unwesentlich länger, als ein normaler „Pinkelstop“. Bis 2020 sollen es in D-A-CH 1000 Stationen werden. Ein weiteres Programm, welches auf der Hannover Messe mit dem Namen SLAM vorgestellt wurde und für „Schnellladenetz für Achsen und Metropolen“ steht, soll bis 2017 insgesamt 400 Schnellladesäulen aufbauen. Interessant ist aus ökologischer Sicht, dass sowohl an den SLAM- als auch an den Fraunhofer-Säulen nach den Plänen der Betreiber überwiegend Ökostrom gezapft wird.

Das zweite Projekt hat am 29. November 2013 die Hansestadt Hamburg in Form eines Gesetzentwurfs in den Bundesrat eingebracht. So sollen Elektroautos gesetzlich Parkvorrechte an Ladestationen einräumt bekommen bzw. diese von Parkgebühren befreit werden. Im Detail schlägt der Gesetzesentwurf vor, einen neuen § 6a1 in das StVG einzufügen. In diesem sollen aber nicht nur Elektrofahrzeuge erfasst werden, sondern allgemein Fahrzeuge, die einen besonders emissionsarmen Antrieb besitzen. Besonders emissionsarm ist bereits im Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 definiert und besitzt den Wert von 50 g CO2/km. Am 15. Januar 2014 hat die Bundesregierung den Gesetzesentwurf dem Bundestag zugeleitet. Ende Januar hat Alexander Dobrindt, Bundesminister für Verkehr und digitale Infrastruktur, angekündigt ein Elektromobilitätsgesetz auf den Weg zu bringen. Er geht in seinen Aussagen auch noch weiter und sagt, dass in diesem Gesetz Privilegien für Elektrofahrzeuge, wie zum Beispiel Sonderparkplätze oder die Nutzung von Sonderfahrspuren, verankert werden sollen.

Egal ob die Gesetzesinitiative des Bundesrates oder ein Elektromobilitätsgesetz von der Bundesregierung kommen wird, auf jeden Fall ist damit zu rechnen, dass es in näherer Zukunft Regelungen geben wird, welche die Elektromobilität in Deutschland stärken. Dabei sind rechtlich belastbare Parkvorrechte für emissionsarme Fahrzeuge wie Elektroautos ein wichtiger Schritt auch für die Investitionssicherheit des zuerst beschriebenen Projektes des Ausbaues der Ladeinfrastruktur. Es wird spannend zu beobachten sein, ob durch die Vorrechte für Elektromobilität die Nachteile von Elektrofahrzeugen bei der Reichweite kompensiert werden können und dadurch die Attraktivität gesteigert werden kann. 

Bildquelle: Georg Sander  / pixelio.de

Die drei W’s: wer, was und warum

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