Keine Anliegerbeiträge für die Sanierung der Müllerstraße
Sowohl die pauschale Aussage der Oberbürgermeisterin als auch die aktuelle reißerische Überschrift des Abendblatts von Mitte April „Straßenausbau – Bürger müssen weiter zahlen“ stimmen jeweils nur zur Hälfte. Bei den Ausbaubeiträgen gibt es zwei unterschiedliche Arten zu unterscheiden:
- Verbesserungsmaßnahmen an bestehenden Straßen, die über das Flicken des Asphalts hinaus gehen. Nach dem Kommunalen Abgabengesetz (KAG) muss die Stadt 85 Prozent der Kosten für den Ausbau und die Aufwertung einer bestehenden Straße auf die Bürger umlegen, die an dieser Straße ihre Grundstücke haben.
- Erstmaliger Ausbau von „Pisten“, die so erst zu einer Straße im Sinne der behördlichen Definition werden. 90 Prozent der Kosten müssen dabei auf den Bürger umgelegt werden, auf Grundlage des bundesweit geltenden Baugesetzbuches.
Die Aussage der Oberbürgermeisterin kann sich nur auf die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge in Schleswig-Holstein, also nur um jene, die nach dem KAG erhoben werden beziehen. Die Schlagzeile des Abendblatts hingegen zielt auf die zweite Art ab.
Weil es viele Nachfragen gab und weil eine Sanierung in nächster Zeit ansteht, hat uns die Oberbürgermeisterin mündlich mitgeteilt, dass für die Sanierung der Müllerstraße in Norderstedt Glashütte keine Anliegerbeiträge erhoben werden. Basis dafür ist jedoch die für Herbst geplante Abschaffung der Gebühren für den Straßenausbau im KAG für Norderstedt. Laut dem Baudezernenten Thomas Bosse entsteht die Beitragspflicht immer erst dann, wenn die Baustelle fertig ist. Da dies für die Müllerstraße bis zum Herbst nicht zu erwarten ist, können wir die zurückgelegten Euros wohl wirklich anders verplanen.