Fotodrohnen: Vorschriften & Genehmigungen für die Nutzung
Fotodrohnen, auch als Multikopter bezeichnet, werden immer beliebter und machen viel Spaß. Die Preise sinken, die Auswahl wird größer. Auch wir haben uns im Zuge der Bauphase ein solches Fluggerät zugelegt. Allerdings können sie einem auch viel Ärger und Kosten einbringen. Es ist zu erwähnen, dass man sich als Privatperson mit seinem Multikopter keineswegs in einem rechtsfreien Raum bewegt, sondern sich an zahlreiche Vorschriften halten muss. Wenn eine Drohne abstürzt und dabei Schäden anrichtet, kann es Probleme mit der Versicherung geben. Deshalb gibt es einige Regeln, die man als „Drohnenflieger“ kennen sollte.
Welche Drohnen eignen sich für Freizeitpiloten?
Immer mehr Hersteller drängen mit Modellen auf den Markt. Die Modellpalette reicht dabei vom handgroßen Multikopter bis zu großen Oktakoptern (acht Rotoren) mit welchen auch Waren ausgeliefert werden können. Ab 30 Euro sind Hobbypiloten dabei, diese Geräte fliegen aber nur in der Wohnung. Ein Top-Fluggerät für Privatanwender mit HD-Kamera und acht Rotoren kann schon mal 3.500 Euro kosten. Dazwischen findet man Modelle für jeden Anspruch und Preis. Wir haben uns für das Modell Phantom 3 Professional von DJI entschieden, weil es bereits Flugverbotszonen integriert hat und auch sonst kinderleicht zu fliegen ist. Zudem ist die Foto- und Videoqualität mit bis zu 4k beeindruckend. Für den Anfang reichen aber auch wesentlich preisgünstigere Modelle.
Worauf sollte man beim Kauf achten?
Generell sollten die elektronischen Bauteile der Drohne geprüft sein, damit sie keine Störung – etwa im Mobilfunk – verursachen. Bei vielen „günstigen“ Modellen aus Chinashops ist das zweifelhaft. In der Preisregion um 500 Euro kann man sich aber recht sicher sein, dass die Technik vernünftig geprüft ist. Ohne GPS kann ein Quadrocopter auch mit dem Wind abtreiben. Auch der Landevorgang ist je nach Windverhältnis für einen erfahreneren Piloten nicht immer einfach. Bei den meisten teureren Modellen sind dann auch Funktionen wie GPS oder eine automatische Landehilfe an Bord.
Brauche ich eine Lizenz als Drohnenfliegen?
Nein, jedenfalls dann nicht, wenn die Drohne nur privat genutzt wird und nicht mehr als fünf Kilogramm wiegt. Bei dem gewerblichen Betrieb sieht dies anders aus. Gewerbliche Nutzer brauchen für jeden Aufstieg eine Erlaubnis der Landesluftfahrtbehörde. Wiegt die Drohne zwischen 5 und 25 Kilogramm ist sogar eine Einzelerlaubnis notwendig. Die Definition „gewerblich“ ist hier nicht klar definiert. Auch das unentgeltliche Fotografieren einer z.B. Immobilie und die Weitergabe der Fotos kann schon als gewerblich gesehen werden.
Wo ist der Flug erlaubt / wo dürfen keine Drohnen gestartet werden?
Grundsätzlich könnte man sagen, dass man dort starten und fliegen darf, wo durch den Multikopter niemand gefährdet wird. Das Überfliegen von Menschenansammlungen ist dementsprechend verboten. Es gibt weitere Bereiche, die eindeutig tabu sind. So ist es in vielen Städten grundsätzlich verboten, über bewohntem Gebiet zu fliegen. Für jeden Start von Privatgelände muss vorher eine Erlaubnis des Grundstückbesitzers eingeholt werden. Auch nach dem Start ist das Fliegen nicht über jedem Ort und in jeder Höhe erlaubt. In der Entfernung von etwa 1,5 Kilometern rund um Verkehrsflughäfen ist die fliegende Kamera ohne spezielle Genehmigung verboten. Auch über dem Regierungsviertel in Berlin gibt es eine Flugverbotszone und in einigen Bundesländern ist es verboten, über Unfallgebiete und Atomkraftwerke zu fliegen. Privatgrundstücke sind ebenso eine Tabuzone. Deren regelmäßiges Überfliegen ist nicht gestattet. Und schließlich sind Naturschutzgebiete tabu. Weiter gibt es Beschränkungen bei der Flughöhe. Praktischerweise geht der Trend auf Herstellerseite dahin, Flugverbotszonen schon in der Software des Kopters zu hinterlegen, sodass man die Drohne gar nicht mehr in diese Bereiche steuern kann, sondern sie dann automatisch umkehrt. Unser Multikopter von DJI hat dies auch seit kurzem in seiner Software implementiert. Generell gilt für jeden Piloten, sich vor dem Start mit den jeweiligen Gegebenheiten vertraut zu machen und sich gegebenenfalls im Vorhinein über die rechtlichen Gegebenheiten vor Ort zu Informieren.
Wie weit darf man fliegen?
Grundsätzlich dürfen Drohnen nur in Sichtweite geflogen werden, also im Umkreis von rund hundert Metern um den Piloten und bis zu einer maximalen Flughöhe von hundert Metern. Es ist verboten, die Multikopter alleine mit der eingebauten GPS-Steuerung autonom zu nutzen. Weiter ist es verboten, die Geräte auf Basis von übertragenen Videobildern der Bordkamera fernzusteuern. Aus diesem Grund darf mit sogenannten FPV-Brillen (First-Person-View) nicht ausschließlich geflogen werden. Sollte der Multikopter aus dem eigenen Sichtfeld verschwinden, ist es jedoch zulässig, wenn eine weitere Person, ein sogenannter Spotter, die Drohne im Blick hat und im Ernstfall den „Piloten“ informieren kann. Auch wenn z.B. die DJI Phantom 3 Multikopter das Bild der Kamera direkt zum Piloten übertragen, sieht man nur, was die Kamera „sieht“, einen Überblick über alles andere im Luftraum ist leider nicht gegeben. Weiter würde sich bestimmt niemand gerne Auge in Auge mit einem unkontrollierten Fluggerät sehen. Von Gebäuden, Straßen, Menschenansammlungen und Hochspannungsleitungen sollte man das Fluggerät dringend fernhalten.
Was darf ich filmen oder fotografieren?
Hier gilt: man darf nicht alles und jeden ohne Erlaubnis ablichten. Ohne ihr Einverständnis gefilmte oder fotografierte Menschen können eine Veröffentlichung des Materials untersagen. Es gelten für das Fotografieren und Filmen von Multikoptern die gleichen Regeln und Vorschriften rund ums Bild von den Persönlichkeitsrechten bis hin zu Urheberrechten wie sonst auch. Bei Aufnahmen „aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich einer Person“ – worunter etwa der Garten der sonnenden Nachbarin fällt – kann sogar das Fotografieren an sich schon strafbar sein. Es drohen Geldstrafen bis hin zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Sollte man darüber hinaus die Bilder auch noch veröffentlichen, etwa bei Facebook etc., drohen darüber hinaus weitere Strafen. Es ist daher empfohlen, einfach vorher um Erlaubnis fragen. Was aber auf keinen Fall in Ordnung ist: Nachbarn oder andere Menschen mit der Drohne zu beobachten oder auszuspionieren.
Muss ich mich extra versichern?
Wenn der eigene Multikopter vom Himmel fällt oder man die Kontrolle anders verliert, können beim Absturz schnell erhebliche Personen- oder Sachschäden entstehen. In diesem Fall kontaktiert man schnell die eigene Haftpflichtversicherung, doch nicht jede Versicherung haftet auch für Schäden von Multikoptern. Sollte die eigene Haftpflicht auch für Schäden von Multikoptern haften, sollte man vor dem Erstflug mit seiner Versicherung auch über die Deckungshöhen sprechen. Sollte sie dies nicht tun, ist eine kostenpflichtige Erweiterung nötig oder Umstieg auf eine Privathaftpflicht-Versicherung zu erwägen, wo dies inkludiert ist. Günstiger ist in den meisten Fällen das Aufstocken der eigenen Versicherung als der Abschluss einer Spezialversicherung. Diese Spezialversicherungen für die private Nutzung der Multikoptern sind ab etwa 80 Euro/Jahr aufwärts erhältlich. Für alle, die meinen, eine solche Versicherung sei nur etwas für Angsthasen, sollte sich vor Augen führen, dass ein Unfall mit „Personenschaden“ z.B. durch lebenslange Rentenansprüche extrem teuer werden kann. Es ist also ratsam, explizit auf die Deckungssumme zu achten und ggf. ein paar Euro mehr zu investieren.
Letzter Tipp: Viel üben!
Je nach Ausführung der Drohne und je nach Fähigkeit des Multikopterpiloten, ist gar nicht so unwahrscheinlich, dass ein Unfall passiert. Besonders höherpreisige neue Multikopter wiegen einen oft in falscher Sicherheit des eigenen Könnens, weil die Kopterposition dank GPS automatisch gehalten wird und sich der Multikopter selbst bei schlechteren Wetterverhältnissen noch ganz passabel steuern lässt. Trotzdem sollte man seine Fähigkeiten nicht überschätzen und lieber einmal mehr auf einer unbelebten Wiese oder einem Modellflugplatz üben, bis man sein Gerät sicher auch manuell beherrscht. Es lebt sich nicht besonders gut, wenn man durch eine Unachtsamkeit einer anderen Person mit dem Multikopter das Augenlicht genommen hat.
Auf den ersten Blick trüben die ganzen Regeln den Spaß an einem Multikopter mit Fotokamera. Doch stellen sie auf der anderen Seite sicher, dass die Freude am Fliegen langfristig erhalten bleibt. Aus diesem Grund empfehle ich allen Piloten die Beachtung der aufgeführten Regeln.
Artikelbild: Rainer Sturm / pixelio.de