Energiespeicher-Partner geht auf Distanz zum Erschließer
Der Partner für die Komponente des Energiespeichers im Haus, die E3/DC GmbH aus Osnabrück, eine mehrheitsbeteiligte Tochter der EWE AG aus Oldenburg, hat am 12. November eine Stellungnahme [Link] zum Bericht im NDR Magazin „Markt abgegeben.
In der Stellungnahme weißt die E3/DC GmbH darauf hin, dass „die fehlenden und im Bericht erwähnten Produkte wie Smart Grid , Blockheizkraftwerk, rückspeisefähige Elektrofahrzeuge und ein privates Stromnetz […] keine Produkte und Leistungen der E3/DC GmbH“ betreffen würden. „Alle gelieferten S10 Hauskraftwerke funktionieren einwandfrei“, heißt es dort weiter.
Sehr begrüßen wir die Aussage, dass „Stadt und Bauträger […] gesetzlich verpflichtet [sind] dem Hauseigentümer freie Wahl beim Stromlieferanten zu gewähren“. Auf dieses Recht weisen die Bauherren schon lange hin. Von Seiten des Erschließers, der Schilling Immobilien aus Bad Salzuflen, wird dieses Thema bisher ausgesessen. Die E3/DC GmbH teilt weiterhin die Meinung der Bauherren, dass „alle Verträge zum Stromnetz und zum Hausbau […] energiewirtschaftlich korrekt sein [müssen] – die Fragen der Abrechnung und Umlagepflichten für Stromlieferungen sind nicht geklärt. […] Eine vertraglich korrekte und zufriedenstellende Lösung für die Hauseigentümer fehlt. Dieser Sachstand ist auch für die E3/DC GmbH nicht akzeptabel und behindert den Siedlungsbau.“
Wir begrüßen außerordentlich die Stellungnahme der E3/DC GmbH! Es sei aber zu bemerken, dass die Probleme schon länger bekannt sind und wir uns sehr gefreut hätten, wenn die E3/DC GmbH diese Meinung wesentlich stärker und auch schon früher in Richtung der Erschließungsgesellschaft kundgetan hätte!
Artikelbild: Tim Reckmann / pixelio.de
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