Der reale Irrsinn: Extra 3 im Solardorf
Da sich die Stadt Norderstedt bisher nicht dazu durchringen konnte, einer Löschung der absurden Regelung zum Abstellverbot von „normalen“ Kraftfahrzeugen auf dem eigenen Grundstück zuzustimmen, haben wir uns an Extra 3 gewandt.
Die Regelung lautet: „Dem Grundstückseigentümer ist es untersagt, auf dem Grundstück Kraftfahrzeuge aller Art abzustellen, wenn er nicht zumindest einen Pkw mit Elektroantrieb besitzt, der aus der auf dem Grundstück befindlichen Ladestation aufgeladen wird.“ Dass diese Regelung weit über das vereinbarte hinaus geht, die Anschaffung und der Betrieb eines Elektroautos, ist für die Stadt anscheinend egal.
Da diese Regelung nicht auf allen Grundstücken lastet, ergibt sich folgende absurde Situation: auf der einen Straßenseite dürfen die Nachbarn ihr Auto abstellen, auf der anderen Seite nicht. Und wenn man z.B. aus Geld- oder Altersgründen kein Elektroauto mehr besitzt, darf dank dieser Regelung natürlich auch der Besuch sein Auto nicht auf dem Grundstück des jeweiligen Nachbarn abstellen.
Bemerkenswert ist dazu: der Stadt ist bewusst, dass die im Projekt vorgesehenen Ladeboxen und Elektroautos auf dem deutschen Markt nicht käuflich zu erwerben sind. Des Weiteren ist der Stadt auch bewusst, dass das Projekt nicht mehr umsetzbar und damit gescheitert ist. Schuld sind natürlich wir und nicht der Projektierer, der ein nicht umsetzbares Konzept vorgelegt hatte. Irre ist, dass die Stadt also die Anwohner weiter zu etwas verpflichten will, was erstens nie in den Kaufverträgen vereinbart wurde und zweitens bis heute nicht einmal käuflich zu erwerben ist. Das ist wirklich der reale Irrsinn.
Projekt ist Projekt! Ich finde alle sollten sich an die Vorgaben halten. Als Stadt würde ich auch auch keine Rückschritte zu Dinosaurier Technik akzeptieren….aber vielleicht ein Upgrade auf Hybrid Fahrzeuge.
Hallo Luise,
Danke für deine Meinung.
Die strittige Frage in diesem Beitrag ist, inwiefern ein nicht im Grundbuch eintragbare Verpflichtung zum Elektroauto in eine Parkverbotsregelung umformuliert werden darf.
Ich habe noch gelernt, dass es für ein Rechtsgeschäft zwei übereinstimmende Willenserklärungen geben muss. Diese gab es zu der Parkverbotsregelung nie.
Ich persönlich hätte mich auch sehr gefreut, wenn die Stadt Norderstdt ihr Macht dazu genutzt hätte, den Projektierer dazu zu zwingen, das geplante auch umzusetzen, anstatt ihn bei essentiellen Bestandteilen wie dem Smartgrid, dem Smarthome … aus der Verantwortung zu entlassen.