Das Solarpaket – was davon noch übrig ist

von | Aug 21, 2014 | 0 Kommentare

Das innovative Konzept des Solardorfes Müllerstraße, welches ein Pilotprojekt der Energiewende und ein Baustein auf dem Weg Norderstedts zur klimaneutralen Stadt.

Zur Umsetzung des Konzepts hat die Firma Schilling gemeinsam mit einem auf erneuerbare Energien spezialisierten Ingenieurbüro eine Reihe von Bausteinen entwickelt. Diese Bausteine, einzeln als „Module“ bezeichnet, ergeben zusammen das „Solarpaket“.

Setzt man alle Bestandteile des Solarpakets konsequent um, ergibt sich ein hocheffizientes, technisch anspruchsvolles und vor allem innovatives Energiekonzept. Dazu ist es notwendig, dass alle Module wie geplant zusammen arbeiten und ineinander greifen.

Im Rahmen der Nachbarschaftsbefragung im Zuge des Planungsverfahrens stellte sich heraus, dass viele Bewohner es als kritisch ansahen, viele der gewünschten Module direkt in den Bebauungsplan festzuschreiben. Aus diesem Grund ist im Bebauungsplan nur die Verpflichtung zur Installation von 25 qm Photovoltaik pro Wohneinheit festgeschrieben worden. Alle anderen Module wurden in dem sogenannten „Solarpaket“ in den Kaufverträgen eingebracht.

Im Detail gehören folgende 10 Module zum Solarpaket:


1. Elektro-Auto der Firma Nissan (Modell Leaf)

Das Elektroauto der Firma Nissan soll mit dem selbst produzierten Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage betrieben werden. In allen Werbebroschüren der Firma Schilling wird das E-Auto auch als zusätzlicher Speicher angepriesen, in welchen nicht direkt verwendeter Solarstrom zwischengespeichert werden könne, um ihn z.B. in den Abendstunden dann im Haus zu verbrauchen. Technisch kann der Nissan Leaf dies durch den zusätzlichen Einbau eines Steuergerätes. Seitens der Häuser ist dazu noch eine spezielle Ladesäule erforderlich, von welcher es aber derzeit kein zugelassenes Modell auf dem deutschen Markt gibt.

In den Verträgen wird festgehalten, dass das E-Auto Nissan Leaf für 30.000 Euro gekauft werden kann oder auch geleast oder gemietet werden könne. Die vertragliche Verpflichtung zum Elektroauto hat der Firma Schilling nicht gereicht: um dauerhaft sicherzustellen, dass die Käufer für immer ein Elektroauto haben würden, hat die Firma Schilling versucht, das Elektroauto mittels einer Reallast im Grundbuch der Grundstücke zu verankern. Diese Verpflichtung ist wäre sehr weitreichend gewesen! Die Fragen, die sich dann gestellt hätten wären gewesen: Was passiert, wenn das Auto kaputt geht? Muss ich umgehend ein neues Auto anschaffen? Was passiert, wenn mir in dem Zeitpunkt die finanziellen Mittel fehlen? Viele Fragen. Eine Antwort: Das Grundbuchamt hat diesem aber nicht zugestimmt, da es rechtlich nicht durchsetzbar ist: Reallasten sind für grundstücksbezogene Verpflichtungen gedacht, und ein Auto gehört nun einmal nicht zu einem Grundstück.

Regelmäßig hat die Firma Schilling darauf hingewiesen, dass es für das Elektroauto eine staatliche Förderung i.H.v. ca. 10.000 Euro geben solle. Das Förderprogramm für Elektromobilität gilt aber NICHT für Privat sondern nur für Gewerbe. Folgend sollte die Entsorgungsfirma Nehlsen aus Bremen, welche vom Bund die Förderung für 100 E-Auto zugesagt bekommen haben soll, uns die Autos als Firmenwagen direkt von der Nissan Bank leasen lassen. Ein eher gewagtes Konstrukt, welches sicher ganz scharf im rechtlichen Graubereich liegt.

2. Smarthome der Firma Merten

Ein Smart Home System ermöglicht die Automatisierung der Haustechnik. Beispielsweise können Beleuchtung-Szenarien programmiert werden, Anwesenheitssimulationen für die Urlaubszeit oder einfach praktische Dinge wie das automatische Einschalten der Kaffeemaschine morgens um 6:45 Uhr.

Während im Kaufvertrag ein hochprofessionelles System auf Basis der KNX-Standards vorgesehen war, wechselte die Firma Schilling schnell auf das wesentlich preisgünstigere, aber von den Funktionen her deutlich übersichtlichere Telefunken Smart Buildind System Joonior. Nachdem klar wurde, dass mit dieser Lösung die technischen Erfordernisse wie z.B. die Integration mit einem Smart Grid (s.u.) nicht möglich sein würde, wurde auch dieses System verworfen. Letztendlich überließ die Firma Schilling den Bauherren die Entscheidung, ob und wenn ja, welches Smart Home System sie verwenden wollen.

3. Übergabestation Heizung / Wasser der Firma KaMo

Dieses Modul ersetzt die Heizung im Haus: mittels Wärmetauschern wird die über das Fernwärmenetz übergebene Wärme ins Haus transferiert und Räume und Wasser erwärmt.

Dieses Modul ist für die Nutzung der Fernwärme obligatorisch. Ob es Firma KaMo und das von der Firma Schilling ausgesuchte Produkt sein muss, steht natürlich auf einem anderen Blatt.

4. Wandladebox der Firma e8energy

Die Ladebox ist für den Transfer vom Strom in das Auto zuständig. Viel wichtiger für das Konzept des Solardorfes ist aber, dass die Box auch den „Rückweg“ beherrschen soll: Strom, der im 22kWh Speicher des Elektroautos vorgehalten wird, soll durch diese Box auch im Haus nutzbar werden. Das Auto wird dadurch zu einem zusätzlichen Speicher für frisch auf dem Dach erzeugten Photovoltaikstrom.

Die Hauptkriterium der Ladebox, diese als „Rückspeisung“ oder „Rückladung“ bezeichnete Technik, ist noch nicht marktreif. Bisher ist auf dem deutschen Markt keine zugelassene Ladebox vorhanden, die diese Eigenschaft besitzt. Die Geräte der Firma e8energy befinden sich zwar in der Entwicklung, sind aber nicht entwickelt noch marktreif. Kompromissvorschlag der Firma Schilling ist, dass sich alle Bauherren erst einmal eine Ladebox zulegen, welche nicht rückladefähig ist und zu dem Zeitpunkt, wo eine rückladefähige Box erhältlich sei, diese austauschen.

Zudem besaß diese Firma laut Bundesanzeiger im Juni 2012 nur eine „positive Fortführungsprognose […] und eine tragfähige Liquiditätsplanung für die nächsten 15 Monate“. Nicht unbedingt positive Zukunftsaussichten, wenn der Wirtschaftsprüfer die Insolvenzgefahr im Jahresabschluss schon erwähnen muss.

An dieser Stelle ist zu erwähnen: wenn man die Förderung für das E-Auto in Anspruch nimmt, muss man seine private Ladeinfrastuktur öffentlich zugänglich machen. und im Auto ein GSM-Modul einbauen. Es könnte dann jeder E-Auto Besitzer vor unserem Haus sein Auto laden. Zudem nimmt man zwangsläufig an einer detaillierten Erfassung von Fahrzeug-, Lade- und Bewegungsdaten teil, die die Bundesregierung für Forschungszwecke (Nutzung von Elektroautos in Unternehmen) vorgesehen hatte. Für Unternehmen vielleicht problemlos, für privat undenkbar.

5. Energiemanager der Firma Schüco

Der Energiemanager ist eine Kombination aus Photovoltaik-Wechselrichter und Batteriespeicher. Nachdem sich auch hier herausstellte, dass das ursprünglich geplante Produkt nicht verwendbar ist, wurden mehrfach die Pferde getauscht. Aktuell ist das „Hauskraftwerk S10“ der Firma E3/DC im Rennen. Dieses basiert auf der Lithium-Ionen-Akkutechnik hat nicht zuletzt daher einen stolzen Preis von fast 20.000 EUR. Aus diesem Grund ist es nicht möglich, ein solches „Hauskraftwerk“ wirtschaftlich zu betreiben. Auch wenn der Hersteller natürlich anderes behauptet.

6. Photovoltaikanlage 3,12 KW der Firma Schüco

Wesentlicher Teil des Konzepts, und bis in den Bebauungsplan rechtlich abgesichert sind die Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Häuser im Solardorf. Ursprünglich waren Solarzellen der Firma Schüco geplant, diese wurden aus unbekannten Gründen ausgetauscht gegen Produkte der Firma REC, einige Bauherren haben allerdings auch andere Produkte installiert. Installiert werden die Photovoltaikanlage und das Hauskraftwerk durch die am 15.11.2011 gegründete Firma Turkes Solar GmbH, welche für das Hauskraftwerk und die Photovoltaik einen Preis von 25.000 Euro aufruft, welcher in Vorkasse zu bezahlen ist.

7. Überspannungsschutz der Firma Schneider Electric

Ursprünglich als Schutzmechanismus vorgesehen, war dieses Modul eines der ersten, die gestrichen wurden. Stattdessen wurden die Bauherren gebeten, durch die Elektriker ihres Bauträgers selbst einen Überspannungsschutz einbauen zu lassen.

8. Verbrauchszähler (Smart Meter) der Firma Merten

Ein Smart Meter ist eine Art „intelligenter Stromzähler“: er kann neben der Erfassung des Stromverbrauchs noch andere Dinge wie zB Lastprofile erstellen, mit denen dann das Smart Home gesteuert werden kann. Zudem ist er Datenlieferant („Messpunkt“) für das Smart Grid.

Smart Meter sind nichts Neues, die Stadtwerke Norderstedt haben etwa 17.000 Stück davon bereits im Einsatz. Spannend: normalerweise bekommt man den Verbrauchszähler vom Netzbetreiber, hier müssen die Bauherren ihn über das Solarpaket kaufen.

9. Übergeordnetes Energiemanagement Smart-Grid der Firma Schneider Electric

Das spannendste Modul des Pakets: das Smart Grid. Ein intelligentes Stromnetz, das durch die Verbindung strategisch wichtiger Systeme auf Basis von Messpunkten den gesamten Energiefluss im Dorf steuern sollte. Einfach gesprochen: unser Haus produziert Strom über die Photovoltaikanlage und das Smart Grid merkt, dass Strom übrig ist. Das Dach von unserem Nachbarn ist vielleicht gerade verschattet sodass kein Strom erzeugt wird. Das Smart Grid stellt aber fest, dass in Summe genug Strom vorhanden ist und schaltet selbständig in Verbindung mit dem Smart Home in dem Haus unseres Nachbarn den Geschirrspüler oder die Waschmaschine dort an. Das wäre richtiges, intelligentes „Strom Tauschen“ gewesen, einer der Gründe warum viele Bauherren sich für dieses Baugebiet entschieden haben.Technisch gesehen macht die Zusammenarbeit von Smarthome und Smartgrid diese Intelligenz erst möglich. Fehlt eine Komponente, funktioniert dies nicht.

Eingesetzt werden sollte das Produkt StruxureWare der Firma Schneider Electric. Aufgrund der Kosten von etwa 250.000 Euro hat sich die Firma Schilling dazu entschieden, dieses Produkt nicht mehr anzuschaffen. Durch die Aufgabe des Smarthome war dieser Schritt nur erwartbar. Da dieses Modul aber der zentrale Dreh- und Angelpunkt des gesamten Konzepts ist, ist eine Alternative unausweichlich. Auf Druck der Politik plant die Firma Schilling nun eine kostengünstigere Variante. Nach letztem Kenntnisstand hat sich die Firma E3/DC dazu bereit erklärt, ein „virtuelles Smart-Grid“ zu entwickeln. Dabei sollen nach aktuellen Erkenntnissen die S10-Hauskraftwerke zu einem Server von E3/DC telefonieren und dort sollen die aktuellen Zählerbewegungen (Stromverbrauch, Stromproduktion und Stromspeicherung) analysiert werden. Im Grunde genommen werden dabei nur Zählerstände miteinander verrechnet, wenn überhaupt etwas dabei herauskommt. Von der Intelligenz des zuvor beschriebenen Smart-Grids ist diese Lösung meilenweit entfernt. Es handelt sich hier wieder einmal um ein noch nicht verfügbares Produkt, das erst entwickelt werden muss, wohingegen die StruxureWare Lösung am Markt etabliert und bekannt ist.

10. Projektierung, Objektüberwachung, Energiekonzept, Energiemanagement für zwei Jahre, Autowerbung der Firma EST Volker Straker GmbH

Die Firma EST Volker Straker GmbH hat das Konzept des Solardorfes erstellt. In der Zwischenzeit hat sich diese Firma aber mit der Firma Schilling nicht über eine Kaufpreiszahlung für das Konzeptes einigen können, sodass sie von der Firma Schilling vom Projekt abberufen wurde. Ein hoch technisch anspruchsvolles Projekt steuert nun also ohne technischen Leiter orientierungslos auf weiter See. Die technische Projektleitung hat nun die Firma Schilling übernommen, eine zwei-Mann-Firma der Immobilienbranche. Ob hier der notwendige technische Sachverstand für die Leitung eines solchen Projekts vorhanden ist, darf wohl bezweifelt werden.

Interessant ist aber: Die Firma EST Volker Straker GmbH ist bis heute der Meinung, dass das Solarpaket in der von ihr ursprünglich entwickelten Fassung zu 100% umsetzbar wäre, wenn man nicht wesentliche Komponenten (Smart Home, Smart Grid, Energie Manager) gegen andere Produkte ausgetauscht hätte.

Einige Bauherren haben weniger gute Erfahrungen mit der Firma EST gemacht, sodass ein Haus im Solardorf z.B aufgrund eines zu kleinen Wärmetauschers als Folge falscher Planung im vergangenen Winter nicht wärmer als 19° beheizt werden konnte.


Vertragliche Gestaltung

Wie zu Anfang beschrieben, sind die Komponenten des Solarpakets privatrechtlich im Kaufvertrag über die Grundstücke geregelt. Dort ist weiterhin auch definiert, dass das ganze Paket höchstens 72.500 Euro kosten soll und damit in der Höhe der Kosten gedeckelt ist. Alle Kosten, die darüber hinaus angefallen wären, hätte die Firma Schilling übernommen. Je nachdem mit welchem Nachbarn man spricht, kann dieser Preis variieren.

Zur Umsetzung des Solarpaketes hat die Firma Schilling den jeweiligen Käufer „im Sinne eines Vertrages zu Gunsten Dritter“ gegenüber den jeweiligen Modul-Anbietern u.a. verpflichtet, die entsprechenden Bausteine des Solarpakets bei demjenigen Vertragspartner zu den Konditionen abzunehmen, welche die Firma Schilling vorgibt. Diese Verpflichtung umfasse das vollständige Solarpaket.

Besonders spannend: sollte das Solarpaket zum Zeitpunkt des Grundstückskaufs noch nicht hinreichen bestimmt sein, hat sich die Firma Schilling das Recht eingeräumt, den Leistungsinhalt nach billigem Ermessen neu festzulegen. Und: für den Fall, dass ein Bauherr die Bestellung bei einem Modul-Anbieter trotz einer Mahnung der Firma Schilling innerhalb von 2 Wochen nicht erfolgen sollte, erhält dieser über eine unwiderrufliche Vollmacht das Recht, den entsprechenden Baustein des Solarpakets namens und in Vollmacht des Bauherren für diesen zu bestellen, natürlich auf dessen Rechnung.

Trotz der Tatsache, dass diese Regelung rechtswidrig und damit nichtig ist, da sie den Vollmachtgeber schlechter stellt als ohne die Vollmacht und die Handlungen aus der Vollmacht nicht seinem Willen entsprechen, versucht die Firma Schilling immer wieder, im Sinne der oben genannten Regelung zu handeln, indem Sie z.B. einfach das zuständige Unternehmen beauftragt, bei einem Nachbarn den Fernwärmeanschluss herzustellen, ohne dass dieser eine Beauftragung dazu ausgesprochen hätte.

Eine weitere Besonderheit: mindestens acht Grundstücke im Solardorf wurden aufgrund einer speziellen Konstellation ohne die Verpflichtung zur Abnahme des Solarpakets verkauft. Der ganzheitliche, dorf-übergreifende Ansatz ist also bereits hiermit hinfällig. Das Konzept kann nicht mehr aufgehen.

Zusammenfassung und Bewertung

Zusammenfassend ist festzustellen, dass das Solarpaket durch die mangelhafte Umsetzung und damit auch die mangelhafte Umsetzung des Konzepts des Solardorfes Müllerstraße gescheitert ist. Die Intelligenz, welche durch das Smart Grid in Kombination mit dem Smart Home geschaffen werden sollte, ist durch die Nichtumsetzung nicht mehr vorhanden. Aufgrund des Problems, dass auf dem deutschen Markt keine zugelassene rückladefähige Wandladebox vorhanden ist, ist auch das Thema smarte Energiespeicherung und Nutzung nicht mehr vorhanden. Die Alternative, welche von der Firma E3/DC mit der Vernetzung der S10-Hauskraftwerke umgesetzt werden soll, ist auch zum Scheitern verurteilt, da etwa 40% der Grundstücke OHNE das Solarpaket verkauft wurden. Auch verbale Äußerungen der Firma Schilling, bei Nichtumsetzung des Solarpakets das Überfahrrecht über die ihnen gehörende Privatstraße zu verweigern, wird an diesem Zustand nichts ändern. Eine Lösung mit den restlichen 60% wird nicht funktionieren. Wir fordern die Stadt Norderstedt auf, sich dieser Tatsachen bewusst zu werden und eine Lösung zu finden, mit welcher ALLE leben können, die Firma Schilling und die Bauherren. Kommen Sie Ihrer Pflicht nach und stellen Sie sich schützend vor Ihre Neubürger!

 

Bild: Rainer Sturm  / pixelio.de

Die drei W’s: wer, was und warum

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