Stadt, Stadtwerke und Erschließer beerdigen Solardorfprojekt

von | Nov 12, 2015 | 0 Kommentare

Eigentlich war allen Anwohnern bereits zum Oktober die Möglichkeit versprochen worden, den Stromanbieter frei wählen zu können. Diese Möglichkeit sollte in dem rechtlichen Konstrukt einer „Kundenanlage“ realisiert werden. Bereits im Juli hatte das Ministerium für Energiewende in Kiel Bedenken geäußert und in der Folgezeit dem Erschließer Zwangsgelder in Aussicht gestellt, wenn dieser weiterhin illegal als Netzbetreiber agiert. Nachdem die Rechtsberatung des Erschließers, die Kanzlei bbh, anscheinend keine rechtliche Möglichkeit für den Betrieb des Netzes als „Kundenanlage“ gefunden hat, hat sich der Erschließer mit der Stadt Norderstedt und den Stadtwerken Norderstedt verständigt, wie die Situation gelöst werden kann. Die Stadtwerke Norderstedt hatten sich bisher beharrlich geweigert, die Anwohner im Baugebiet „Solardorf Müllerstraße“ direkt zu beliefern. Die Bauherren hatten dagegen geklagt – wie es aussieht mit Erfolg.

In einem Schreiben in dieser Woche, welches die Unterschriften der Stadt, der Stadtwerke sowie des Erschließers beinhaltet, wird angegeben, dass von dieser Position abgerückt und ab März 2016 die Strom-Ringleitung durch die Stadtwerke Norderstedt als Netz der allgemeinen Versorgung betrieben wird. Ab diesem Zeitpunkt kann dann auch jeder Nachbar seinen Stromanbieter frei wählen und bekommt von den Stadtwerken die ihm rechtlich zustehende Einspeisevergütung erstattet. Dies ist ein Erfolg! Es behebt den Missstand, dass der Erschließer bisher nicht gewillt war, mit jedem Hauseigentümer im Ossenmooring den ihm rechtlich zustehenden Stromliefervertrag abzuschließen.

Ab dem Zeitpunkt, wo die Strom-Ringleitung als Netz der allgemeinen Versorgung betrieben wird, ist die Umsetzung des im Baugebiet einst geplanten Smartgrids nicht mehr möglich. Ein physischer Stromtausch im Baugebiet kann nicht mehr umgesetzt werden. Jeder Strom, der vom Hauseigentümer eingespeist wird, geht ab diesem Zeitpunkt in die große „Strombadewanne“, aus der jeder Verbraucher seinen Strombedarf deckt. Ab diesem Zeitpunkt ist die einzige Komponente, die das Projekt „Solardorf Müllerstraße“ noch als einzigartig und zukunftsweisend auszeichnet, Geschichte. Denn alle anderen Komponenten (E-Auto, Photovoltaik, Stromspeicher, Smarthome) kann jeder ökologisch nachhaltig angehauchte Hausbesitzer auch überall für sich umsetzen. Der Modellcharakter ist damit verloren.

Spannend bleibt, wie nun folgend mit den restlichen Verpflichtungen aus dem ehemaligen „Solarpaket“ umgegangen wird. Laut dem Schreiben sollen „die weiteren energetischen Anforderungen des Solardorfes und geltende Regelungen (insbesondere zu Photovoltaikanlagen, beschränkt persönlichen Dienstbarkeiten und Elektroautos) bestehen bleiben.“ Da etwa die Hälfte der Hauseigentümer diese Verpflichtungen nicht besitzen, ist dieser Hinweis überflüssig.

Der Hinweis zeigt nur, dass Stadt und Stadtwerke sich nicht verändert haben. Das Beharren auf nicht zielführende Forderungen, welche die Realität nicht einmal abbilden, fördert nicht den Lösungsprozess! Einer Löschung der Anfang des Jahres illegal bestellten Dienstbarkeiten zugunsten der Stadtwerke Norderstedt, welche die Verpflichtungen enthalten, eine gewisse Anzahl an KWh Photovoltaik auf dem Dach zu installieren sowie sein Auto nicht mehr auf dem eigenen Grundstück parken zu dürfen, solange man kein E-Auto besitzt, will diese bis heute nicht zustimmen.

Welcher Nachbar unter diesen Umständen noch bereit ist, an einem durch die Stadtwerke Norderstedt initiierten Forschungsprojekt teilzunehmen, ist fraglich. Für die meisten Nachbarn ist hier sicherlich von Seiten der Stadt und der Stadtwerke zu viel Porzellan zerbrochen worden.

Artikelbild: Bernd Kasper / pixelio.de

Die drei W’s: wer, was und warum

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