Förderungen der KfW

von | Mai 8, 2014 | 1 Kommentar

Auf den ersten Blick scheint die KfW-Förderung ein ganz guter Baustein in der eigenen Finanzierung zu sein. In diesem Artikel betrachten wir aus diesem Grund die zur Auswahl stehenden Programme, deren Kombinierbarkeit und Sinnhaftigkeit zu einem Neubau passen.

Alle wichtigen Informationen zu den jeweiligen Förderprogrammen findet man auch auf der Webseite der KfW Bankengruppe. Bei den unterschiedlichen Programmen ist darauf zu achten, ob es einen Zuschuss gibt oder einen zinsgünstigen Kredit. Auch ist für uns wichtig gewesen, herauszufinden, ob sich die angebotenen Programme auch kombinieren lassen.

Programm 124: KfW-Wohneigentumsprogramm

Zur Finanzierung von selbstgenutztem Wohneigentum und Beseitigung von Hochwasserschäden

Die KfW-Bank fördert mit dem Wohneigentumsprogramm (KfW 124) den Kauf  oder Bau eines Hauses oder einer Eigentumswohnung. Einzige Voraussetzung für das Darlehen ist, dass die Immobilie selbst genutzt werden muss. Somit hat jede Person, die ihr Wohneigentum selbst nutzen möchte, Anspruch auf dieses KfW-Darlehen. Der Antrag dazu muss bei der Hausbank gestellt werden. Er muss zeitlich vor dem Kauf oder dem Bau des Hauses erfolgen. Der Antrag kann bis spätestens direkt nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages gestellt werden. Nur ein Grundstückskauf darf bis zu 6 Monate zurückliegen.

Beim Bau eines Hauses kann das Darlehen sowohl für die Grundstückskosten, die Baukosten und die Baunebenkosten genutzt werden. Wenn eine Immobilie erworben wird, kann das Darlehen  für den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten oder für Instandsetzungs-, Umbau- bzw. Modernisierungskosten verwendet werden.

Das KfW-Darlehen kann nicht für Umschuldungen bestehender Darlehen oder für die Nachfinanzierung begonnener Vorhaben verwendet werden. Ausgeschlossen ist weiterhin die Verwendung für vermietete oder gewerblich genutzte Flächen.

Das Darlehen umfasst bis zu 100% der förderfähigen Kosten beziehungsweise maximal 50.000 Euro. Für die Zinsbindung stehen wahlweise Konditionen mit 5 oder 10 Jahren Zinsbindung bei bis zu 35 Jahren Kreditlaufzeit zur Auswahl. Dabei kann man je nach Laufzeit zwischen 1 und 5 tilgungsfreien Jahren wählen. Voraussetzung sind nicht zwingend Eigenmittel, tragen aber positiv zum Zinssatz bei.

Bis 12 Monate nach Zuteilung sollte das KfW Darlehen abgerufen worden sein, da sonst Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat anfallen.

Sondertilgungen sieht dieses Programm nicht vor, dafür ist es mit anderen Förderprogrammen kombinierbar.

Hier ist ein kleines, ganz anschaulich gemachtes Video zum KfW-124 Programm:

Programm 153: Energieeffizient Bauen

Für Bau oder Ersterwerb eines neuen KfW-Effizienzhauses

Mit dem Programm 153 unterstützt die KfW den Kauf (Ersterwerb) oder den Neubau von Immobilien, welche einen bestimmten Energiestandard erfüllen. Standards sind hier z.B. KfW-Effizienzhausklassen 70, 55 und 40 oder ein vergleichbares Passivhaus.

Gefördert werden die Neubaukosten + Baunebenkosten (Grundstück ausgenommen) und beim Kauf der Kaufpreis + Nebenkosten. Je Wohneinheit werden maximal 50.000 Euro gefördert. Je nach Effizienzklasse des Hauses bekommt man je Wohneinheit von der KfW einen Tilgungszuschuss von bis zu 5000 Euro. Dieser Zuschuss gilt aber nur bis zur Stufe “KfW-Effizienzhaus 55″.

Nicht gefördert werden Bauvorhaben, die bereits begonnen wurden, die Umschuldung sowie Ferien Immobilien.

Beantragen kann diese Fördermittel jeder, der  den Bau oder Kauf einer energieeffizienten Immobilie plant. Dabei muss die Immobilie nicht zwingend selbst genutzt werden, sondern kann auch vermietet werden.

Die Vorteile des Förderprogramm 153 sind folgende:

  • ein günstiger Zinssatz
  • es besteht jederzeit die Möglichkeit von Sondertilgungen oder sogar der kompletten Rückführung des Darlehens
  • das Darlehen ist ganze 12 Monate bereitstellungszinsfrei

Weitere Hinweise zum Programm Energieeffizientes Bauen:

  • das Darlehen kann in zwei Varianten beantragt werden: als Fälligkeitsdarlehen oder Annuitätendarlehen
  • es werden bis zu 5 tilgungsfreie Anlaufjahre gewährt
  •  es sind Laufzeiten von 10 bis 30 Jahren möglich
  • eine Zinsfestschreibung ist nur in der Variante 10 Jahre möglich

Das Programm KfW 153 ist ein sehr zeitgemäßes, günstiges und flexibles Darlehen. Wenn möglich, sollte es als Beimischung auf jeden Fall verwendet werden.

Hier ist ein relativ aussageschwaches Video der KFW zum Programm 153:

 

Programm 274: Erneuerbare Energien – Standard / Photovoltaik

Nutzen Sie die Sonnenenergie zur Stromerzeugung

Für alle, die sich für den Kauf und die Installation von Photovoltaik interessieren, ist das Programm 274 interessant. Vom Umfang her ist es ähnlich wie das Programm 270, ist aber für andere Investitionen gedacht und bietet auch andere Konditionen. Die KfW fördert mit dem Programm 274 Photovoltaikanlagen zur Produktion von Solarstrom. Gefördert werden alle Personen, Unternehmen oder Organisationen, die Sonnenenergie zur Stromerzeugung nutzen und in eine Photovoltaik-Anlage investieren. Reine Kapitalbeteiligungen sowie Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind von dieser KfW Förderung ausgenommen.

Das maximale Kreditvolumen ist 25 Millionen Euro und die Laufzeit kann 5, 10 oder 20 Jahre betragen. Für die ersten 10 Jahre ist eine Zinsbindung vorhanden, danach muss neu verhandelt werden. Auch bei diesem Programm ist eine tilgungsfreie Anlaufzeit von bis zu 3 Jahren möglich, je nach Laufzeit. Es werden 100% der Nettoinvestitionskosten finanziert und die Annuität ist vierteljährlich.

Eine Kombination mit anderen KfW- oder ERP Programmen soll nicht möglich sein. Sondertilgungen sind nur gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich und das KfW Darlehen muss bis 12 Monate nach Zuteilung abgerufen sein, da sonst Bereitstellungszinsen von 0,25% pro Monat anfallen.

In die Kreditsumme werden nicht nur die reinen Anschaffungskosten, sondern auch die Kosten für die Installation in den Photovoltaik Kredit einbezogen.

Voraussetzung für die Förderung ist, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Solarthermische Anlagen zur privaten Selbstnutzung oder auch Wärmepumpen oder solarthermische Anlagen werden mit diesem Programm nicht gefördert. Dafür steht das Programm 153 oder die Förderung des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.

Programm 275: Erneuerbare Energien – Speicher

Strom aus Sonnenenergie erzeugen und speichern

Mit dem Programm 275, welches seit Mai 2013 angeboten wird, werden Solarstromspeicher gefördert, die in Verbindung mit einer neu zu bauenden Photovoltaik­anlage angeschafft werden. Auch die Nachrüstung bestehender PV-Anlagen mit einem Solarstromspeicher wird gefördert. In beiden Fällen darf die PV-Anlage jedoch nur eine Nennleistung von maximal 30 kWp haben und muss den erzeugten Strom ganz oder teilweise ins Netz einspeisen. Inselanlagen werden nicht gefördert. Die KfW Förderung schließt je PV-Anlage nur einen Batteriespeicher ein.

Der Antrag für die Förderung muss vor Beginn des Bauvorhabens gestellt werden. Beantragen kann dies jede natürliche Person, die den erzeugten Strom einer PV-Anlage oder einen Teil davon einspeist. Die Photovoltaikanlage und / oder Solarstromspeicher muss dann spätestens nach 18 Monaten fachgerecht installiert werden.

Als Förderung wird hier ein Tilgungszuschuss von bis zu 660€ pro kWp PV-Leistung möglich, wenn eine bestehende Photovoltaikanlage (Inbetriebnahme nach 31.12.2012) mit einem Batteriespeicher nachgerüstet wird. Was meines Erachtens unsinnig ist, ist, dass, wenn eine Photovoltaikanlage neu angeschafft und gleichzeitig auch ein Solarstromspeicher installiert wird, nur bis zu 600€ pro kWp PV-Leistung als Förderung möglich sind.

Interessant ist, dass, wenn der Batteriespeicher überwiegend aus Eigenkapital finanziert wird, die KfW-Förderung inklusive Tilgungszuschuss ebenfalls möglich ist. In einem solchen Fall muss mindestens ein Kreditantrag in der Höhe des errechneten Zuschusses gestellt werden.

Etwas länger ist die Liste der Voraussetzungen, welche für diese Förderung gelten. Die wichtigsten sind:

  • mindestens 5 Jahre muss der Batteriespeicher zweckentsprechend betrieben werden
  • der Installationsstandort des Batteriespeichers muss in Deutschland sein
  • die Förderung verpflichtet zur dauerhaften Leistungsabgabe von 60% der PV-Anlage am Netzanschlusspunkt. Dies gilt für die gesamte Lebensdauer der Photovoltaikanlage, mindestens jedoch für 20 Jahre.

Der KfW 275 Kredit ist mit anderen Förderungen kombinierbar, leider aber nicht mit 124 und 153.

 

Fazit

Das waren erst einmal viele Informationen. Wir versuchen diese nun einmal zu reduzieren und auf den Punkt zu bringen:

  • KfW 124 ist wegen des vergleichsweise hohen Zinssatzes eher unattraktiv. Je nach Eigenkapitalquote könnte der Einsatz interessant sein. Es dient höchstens als Beimischung. Vorteil ist, dass es z.B. mit KfW 153 kombiniert werden kann.
  • KfW 153 hat im Vergleich zu KfW 124 die wesentlich attraktiveren Zinsen und sollte, wenn möglich, als Beimischung auf jeden Fall verwendet werden.
  • KfW 274 kann auf jeden Fall neben einem “Hauptprogramm” beantragt werden, schwierig wird für uns zum jetzigen Zeitpunkt die Voraussetzung, dass zumindest ein Teil des Stroms in das öffentliche Stromnetz eingespeist werden muss. Gerade bei den derzeit gültigen Einspeisevergütungen ist die Frage, ob dies rentabel ist.
  • KfW 275 kommt in unserem Fall nicht in Frage, da es leider nicht mit den Programmen 124 und 153 kombinierbar ist.

Für uns bedeutet dies, das wir maximal die KfW-Programme 124 und 153 kombinieren können. In Bezug auf die Attraktivität des KfW 124 Kredit müssen wir dann besonders den Zinssatz mit dem des Kredits unserer Hausank vergleichen, um die Verwendung zu klären. Durch die Effizienzklasse KfW 55 unseres Hauses werden wir aus dem KfW 153 Kredit mit einem Tilgungszuschuss von 2500 Euro rechnen können. Dezidiert ist für uns noch zu klären, ob es wirklich sinnvoll ist, die KfW 274 Förderung in Anspruch zu nehmen.

Bildquelle: Lupo / pixelio.de