Zeitleiste des Solardorf Müllerstraße

Ereignisse chronologisch sortiert
  1. 12.12.12Informationsabend des Investors im Rathaus Norderstedt. Es wurde das Solardorf-Konzept vorgestellt und Grundstücke ab 260 Quadratmetern angeboten.
  2. 11.01.13Das erste Grundstück im Baugebiet des Solardorf Müllerstraße ist verkauft und wird beurkundet.
  3. 20.02.13Der städtebauliche Vertrag zwischen Investor und der Stadt wird unterzeichnet.
  4. 01.03.13Erschließungsarbeiten für das Projekt »Solardorf Müllerstraße« starten.
  5. 01.04.13Die erste Baugenehmigung wird erteilt.
  6. 25.04.13Der Bebauungsplan 278 wird rechtskräftig.
  7. 15.07.13Die Baustraße ist fertiggestellt.
  8. 01.08.13Spatenstich für das erste Haus im Solardorf Müllerstraße.
  9. 26.09.13Erstes Treffen der Grundstückseigentümer mit der Erschließungsgesellschaft in KaltenkirchenDer Investor erklärt: Modulliste mit Modelbezeichnungen und Preisen liegt vor. Es handelt sich bei der Modulliste um die aktuell bevorzugten Module. Z.T. sind Module bereits beim Hersteller bestellt und damit fixiert. Die Endpreise sind z.T. noch in Verhandlung. In ca. 14 Tagen sollten die Endpreise für die Module feststehen.Der Investor erklärt: Die Firma EST wird analog zu den anderen Modulherstellern (siehe TOP 3) im Namen der Bauherren durch Fa. Schilling beauftragt. In den letzten 2 Jahren hat sich die Firma EST um die Entwicklung des Projekts gekümmert. Aktuell koordiniert EST die Zusammenarbeit zwischen Bauunternehmen und Modulherstellern und ist Kontakt zu den Stadtwerken Norderstedt und zu den Stromanbietern. Nach Bau des letzten Hauses agiert EST für zwei Jahre als Verwalter des Baugebiets.Der Investor erklärt: Nach Abschluss der Erschließung zum 31.12.2015 gehen alle Netze in den Besitz der Stadt Norderstedt über (Strom- / Fernwärme- / Frischwasser- / Abwasser-Leitungen

    Der Investor erklärt zum Elektroauto: Bestellung und Lieferung erfolgt nach wie vor durch das Autohaus Thomsen; Abwicklung und Leasing danach über die Firma Nehlsen aus Bremen. Die Firma Nehlsen hat insgesamt Förderung für 150 E-Fahrzeuge beim Bund beantragt und bewilligt bekommen, die die Bauherren aus dem Solardorf nutzen können.

    Der Investor erklärt zu Strom & Fernwärme: „Das ganze Wohngebiet Solardorf Müllerstraße tritt bzgl. Fernwärme und Strom gegenüber den Stadtwerken Norderstedt als ein Abnehmer auf; entsprechend hat das Wohngebiet einen Strom- und einen Fernwärmezähler am Anschluss an die städtischen Netze. Fa. Schilling schließt für das Wohngebiet einen Strom- und Fernwärmeliefervertrag mit der Stadt Norderstedt ab. […] Die Preise für die Fernwärme werden 5,9 Cent pro Kwh betragen. Der Preis für Strom aus dem BHKW wird 8 Cent unter dem normalen Strompreis der Stadtwerke Norderstedt liegen. Ein freier Stromzugang und das damit verbundene Recht auf die freie Wahl eines Stromanbieters ist bei den Grundstücken nicht enthalten

  10. 10.10.13Der Investor erklärt: Nach Abschluss der Erschließung gehen die Netze in den Besitz der Versorger (zB WilhelmTel) über, NICHT an die Stadt Norderstedt.Elektroauto: Nissan Leaf, ca. 30T€, Modulträger ist noch nicht endgültig geklärt ob Fa. Nehlsen oder Fa. Thomsen. Die Förderung ist für 30 Monate ab Januar 2014 gesichert und ist in der Höhe abhängig von der Leasingrate.Fernwärme-Übergabestation Heizung/Wasser: Modulträger steht noch nicht fest.Verbrauchszähler (Smart Meter): Produkt ist noch nicht definiert.

    Smart Grid: wird in das Telefunken Smart Home System integriert. Es handelt sich um eine Software, die auf das Smart Home Steuersystem mit installiert wird.

    Autowerbung: wird etwa 12cm hoch und 100-120cm breit sein und wird auf beiden Seiten angebracht. Inhalt der Werbung wird das Logo für GoodNest sein, ergänzt um „.de“. Fahrzeugwerbung ist für drei Jahre verpflichtend. Durch weitere Werbepartner sollen Werbeeinnahmen aquiriert werden. Im Idealfall sollen durch die Werbeeinnahmen die Leasingraten bezahlt werden.

    Smarthome: Fa. Turkes bietet das Produkt Joonior von Telefunken an. Die Kosten betragen 4333€ für eine Anzahl von Aktoren/Sensoren gemäß Dokument inkl. vollständiger Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Übergabe.

    Wandladebox: Fa. Veniox, Box wird extra entwickelt für den Nissan Leaf da V2H Integration / Bidirektionales Laden. Am 31.10. ist Fa. Veniox vor Ort und kann alle Fragen zum Gerät beantworten (zB. Einphasiger/Dreiphasiger Anschluss o.ä.). Die Bidirektionalität der Ladefunktion kann gesteuert und deaktiviert werden.

  11. 30.10.13Alle Grundstücke im Baugebiet sind verkauft. 14 Grundstücke an Bauherren und 14 Grundstücke an die Olwo Hochbau GmbH aus Kiel, welche darauf Doppelhaushälften bauen will.
    Übergabestation Heizung/Wasser: Modulträger steht noch nicht fest,
  12. 30.11.13Aufgrund von Problemen im Projekt fängt die Olwo Hochbau GmbH an, ihre 14 Grundstücke ohne die geplanten Doppelhaushälften und mit dem Solarpaket als Option an Interessenten zu veräußern.
  13. 14.01.14Treffen der Grundstückseigentümer, des Investors und der Stadt Norderstedt. Grund: es besteht Unklarheit bei den Bauherren bzgl. der Zukunft der Infrastruktur, dem weiteren Vorgehen nach Abschluss der Erschließung durch die Fa. Schilling/EST, den Rollen der Stadt Norderstedt und der Stadtwerke Norderstedt sowie der zukünftigen Versorgung der Häuser mit Fernwärme und Strom.“Die Einschätzung der Situation durch die Bauherren ist überzogen. Durch Fehlkommunikation hat sich eine schlechte Grundstimmung aufgebaut“, sagt die Stadt und weiter, „Probleme beim Start eines Neubaugebiets sind normal.““Nach Fertigstellung/Ausbau der Straße geht die Straße sowie die Infrastruktur (Wasserleitungen, Abwasserleitungen, etc.) in das Eigentum der Stadt Norderstedt über. Ausnahme bilden die Netze für Strom und Fernwärme,“ so die Stadt und weiter, „Die Netze gehen nach den zwei Jahren in das Eigentum der Grundstückseigentümer über.““Das Stromnetz an sich wird keine Intelligenz haben. Die angedachte Lösung („Struxtureware“) kostet für das Wohngebiet 230 TEUR und wird nicht umgesetzt“, so das verantwortliche Ingenieurbüro.
  14. 18.02.14Das Ingenieurbüro EST Volker Stracker ist laut Investor mit sofortiger Wirkung von allen Planungsaufgaben für das Solardorf entbunden und aus dem Projekt entlassen worden. Diese Aufgabe übernimmt nun der Investor Schilling Immobilien selbst.
  15. 28.02.14Ein gemeinsamer Rechtsanwalt vertritt ab jetzt die Interessen der Bauherren.
  16. 19.03.14Der Investor äußert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass er Grundstückseigentümern, sollten diese sich weigern die Solarkomponenten zu erwerben (vergleiche Olwo-Verträge), er diesen die Nutzung seines Weges (der Straße) nicht gestatten würde, mit der Folge, dass solche Grundstückseigentümer keine Zufahrt zu ihren Häusern und auch keine Leitungen haben.
  17. 19.03.14Der Investor äußert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass die Smartgrid Komponente Structure Ware nicht angeschafft werden wird. Der Austausch von Strom zwischen den Häusern soll nun dadurch erreicht werden, dass über ein Internet Interface in den Gebäuden selbst ein Modul integriert wird, welches den Stromaustausch untereinander ermöglicht. Partner soll dabei die Firma E3/DC sein.
  18. 19.03.14Der Investor äußert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass die notwendige Ladebox für die Rückspeisung des Stroms von den Elektroautos in die Häuser voraussichtlich im April 2014 in funktionsfähiger Form marktreif sei. Hier ist die E8 Energy GmbH mit der Zertifizierung solcher Boxen betraut. Eine Zertifizierung bei der E8 Energy GmbH soll im Zeitraum April/Mai 2014 abgeschlossen sein. Die bereits produzierten Boxen würden dann nachzertifiziert werden. Demnach sollten im Mai 2014 30 funktionsfähige und zertifizierte Ladeboxen vorliegen.
  19. 19.03.14Der Investor äußert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass es vollkommen ausgeschlossen sei, dass jeder Grundstückseigentümer einen eigenen Stromanschluss bei den Stadtwerken erhalten kann.
  20. 25.03.14Die von der E8 Energy GmbH getätigten Aussagen gegenüber dem Investor beziehen sich nicht auf eine Wandladebox (wie im Konzept vorgesehen), sondern auf einen ausgewachsenen CHAdeMO Schnelllader. Der Preis dafür steht noch nicht fest.
  21. 26.03.14Der Speicher S10 Hybrid der E3/DC GmbH soll nun mit dem Batterietyp DCB-Z mit 4 Speicherzellen und 9,2 kwh anstatt wie bisher mit dem Batterietyp DCB-U mit 6 Speicherzellen und 8,1 Kwh installiert werden. Da damit eine Verkürzung der Lebensdauer einhergeht (Typ U = 5000 Ladezyklen = 17 Jahre; Typ Z = 3500 Ladezyklen = 10 Jahre), wird dies abgelehnt.
  22. 03.04.14Rechnungen für die Einmessung der Grundstücke gehen direkt an die Grundstückseigentümer, obwohl diese Gebühren eigentlich mit dem Kaufvertrag bezahlt waren.
  23. 08.04.14Die E3/DC GmbH bestätigt dem Investor, dass eine Smartgrid-Funktion, basierend auf dem S10 Hauskraftwerk, spätestens 7-8 Wochen nach stromseitiger Inbetriebnahme des BHKW geliefert werden kann.
  24. 15.04.14Die Grundstückseigentümer fordern die Stadtwerke Norderstedt schriftlich dazu auf, einen Stromanschluss vorzunehmen und Stromlieferverträge abzuschließen.
  25. 16.04.14Kompromissvorschlag seitens Investor: um die Verträge zwischen dem Ingenieurbüro und den Grundstückseigentümern ohne weitere Zahlungsverpflichtung aufzulösen, verpflichten sich alle Grundstückseigentümer vorerst eine Wandladebox als vertragsgemäß zu akzeptieren, die nicht rückladefähig ist. Weiter wird der Erschließungsvertrag zwischen Investor und der Stadt dahingehend geändert oder ergänzt, dass am 31.12.2018 das interne Stromnetz in das Eigentum der Stadt Norderstedt übergeht.
  26. 16.04.14Der Investor äußert gegenüber dem Rechtsanwalt, dass die Nichtabnahme des Solarpakets zum versagen der Baugenehmigung führt, insbesondere für die „OLWO Leute“ sollte das gelten. Die Stadt würde dies angeblich unterstützen.
  27. 16.04.14Der Investor äußert gegenüber den Bauherren, „auf Grundlage des gestrigen Gespräches sind wir zu der Überzeugung gekommen, dass wir bzgl. der Komponenten Smart-Grid, E-Auto, Elektroleitung nochmals eine detaillierte Aufstellung Ihnen zukommen lassen.“
  28. 25.04.14Die Grundstückseigentümer informieren die Stadt Norderstedt über den gemeinsamen Rechtsanwalt über nicht existente Bestandteile des Konzepts und die Problematik mit dem privaten Stromnetz.
  29. 11.04.14Die Stadtwerke Norderstedt lehnen offiziell und schriftlich ab, eine direkte Stromversorgung im Baugebiet vorzunehmen. Die Zuwegung im Ossenmoorring sei in Privateigentum und der Eigentümer (Investor) wäre zu keiner durch Grunddienstbarkeit abgesicherten Erlaubnis der Direktbelieferung der Grundstücke bereit.
  30. 14.05.14Persönliches Gespräch zwischen Stadt & Rechtsanwalt: Bisher hatte die Stadt vom Investor immer gehört, dass alles ohne Probleme läuft. Die Stadt äußerte nach dem Gespräch volles Verständnis dafür, dass die Eigentümer das Stromkabel nicht selbst betreiben wollen, dafür würde man sicher eine Lösung finden. Ebenfalls nicht erfreut war die Stadt darüber, dass der Investor nun über E3/DC etwas installieren möchte, was mit dem vertraglich vereinbarten Smartgrid nicht viel gemein hat.
  31. 22.05.14Aufgrund der Absage der direkten Belieferung mit Strom und Fernwärme fordern die Grundstückseigentümer die Stadtwerke Norderstedt auf, für die zu deren Gunsten der auf den Grundstücken liegenden Dienstbarkeiten für Fernwärme eine Löschungsbewilligung auszustellen.Dienstbarkeit im Wortlaut:
    „Der Wärmelieferant hat das ausschließliche Recht, eine Anlage zur Wärmeversorgung und ggf. zur Stromversorgung mittels Wärmeerzeugungsanlagen und ggf. Blockheizkraftwerk (en) -nachfolgend „Anlage“- für die Versorgung des genannten Grundstücks und zur Versorgung anderer Grundstücke auf dem Grundstück zu errichten und zu betreiben.Der/Die Eigentümer oder Erbbauberechtigte/n wird/werden keine eigenen Anlagen zur Versorgung des Grundstücks mit Wärme bzw. Strom – ausgenommen die Photovoltaikanlage auf dem jeweiligen Gebäude – errichten oder betreiben oder Dritte hiermit beauftragen, sofern er / sie hierzu nicht durch Vertrag mit dem Wärmelieferanten berechtigt ist / sind.“
  32. 27.05.14Direkte Gespräche des Rechtsanwalts mit Stadt und Stadtwerke zum Thema Löschung der Dienstbarkeiten für Fernwärme. Ergebnis: Die Dienstbarkeiten zugunsten der Stadtwerke werden bei allen Eigentümern des Solardorfs gelöscht. Hier wird die Stadt in einem Schreiben an die Stadtwerke erklären, dass die Stadt um die Löschung der Dienstbarkeiten bittet. Anschließend wird die Stadtwerke dem Rechtsanwalt schriftlich Bestätigen, dass die Löschung erfolgen soll. Dann werden die Stadtwerke die Grundstückseigentümer anschreiben und informieren.
  33. 27.05.14Die Stadtwerke erklären, dass sie das Netz nicht übernehmen könnten, wenn ein Smartgrid vorhanden sei. Bei einer virtuellen Lösung, wie sie E3/DC entwickelt, wäre dies aber problemlos möglich. Es soll geprüft werden, was die Lösung von E3/DC genau kann.
  34. 27.05.14Der Investor will nun, da es auf dem deutschen Markt keine rückladefähige Ladebox gibt, für 45.000 € auf eigene Kosten eine Box aus Japan anschaffen, die an zentraler Stelle im Solardorf installiert werden soll. Darüber hinaus fordert er, dass alle Eigentümer vorübergehend normale Ladeboxen installieren sollen und dann später, wenn es rückladefähige Boxen auf dem Markt gibt, auf solche umrüsten.
  35. 30.05.14Der Investor händigt Grundstückseigentümern, die nach einem Stromliefervertrag fragen, seinen gewerblichen Großkundenvertrag mit der Stadtwerke Norderstedt aus. Es würde sich um einen Gemeinschaftsvertrag handeln, innerhalb des Solardorfes würde intern verrechnet.
  36. 30.05.14Eine Einspeisevergütung wird es laut Investor nicht geben. Der Zähler (digital!) soll wohl bei Überproduktion rückwärts laufen.
  37. 05.06.14Der Investor teilt mit: „Die Kosten von 3.082€ für die Wandladebox entfallen aus dem Solarpaket, Firma Nissan bietet Ihnen eine „normale“ Wallbox für 800€ inkl. Kabel an.“ Weiterhin teilt er mit: „Die Kosten von 2.400€ für das Smart-Grid werden deutlichst unterschritten, wir sind derzeit noch in Verhandlungen, dass dieses komplett kostenlos sein wird für sie.“ Spannend wie hier per Mail Verträge geändert werden sollten.
  38. 05.06.14Die ersten Grundstückseigentümer haben sich aufgrund der vielen Probleme dazu entschieden, ihr Grundstück unbebaut wieder an den Investor zurückzuverkaufen.
  39. 05.06.14Weiteres Gespräch zwischen Stadt und Rechtsanwalt. Die Stadt ist immer noch stark irritiert über die katastrophalen Zustände im Solardorf.
  40. 06.06.14Die Stadtwerke bestätigen offiziell, dass sie einer Löschung der Dienstbarkeiten zustimmt und die Stadt gebeten hat, die Auszüge der jeweiligen Grundbücher zur Verfügung zu stellen. Laut der Stadtwerke solle dies für alle Grundstücke gelten.
  41. 06.06.14Der Investor beantragt ohne Rücksprache und im Namen von Bauherren das legen von deren Hausanschlüssen bei der Firma IMD.
  42. 11.06.14Die Firma E3/DC erklärt per Mail, dass es aktuell noch kein Smartgrid im Produktportfolio gibt und schlägt ein persönliches Gespräch in Osnabrück vor, um Fragen zu diesem Thema zu klären.
  43. 13.06.14Die Olwo Hochbau GmbH gibt an, dass sie den Investor persönlich getroffen habe, der ihr mitteilte, dass alle Unwägbarkeiten ausgeräumt seien, alle jetzt zufrieden seien und jeder der Käufer das Elektroauto haben wolle.
  44. 18.06.14Der Rechtsanwalt klärt die Stadt wiederholt in einem Telefongespräch über den aktuellen Sachstand auf: Ein Smartgrid existiert nicht und wird auch nicht existieren, rückladefähige Wandboxen existieren gegenwärtig auf dem deutschen Markt nicht in der in den Kaufverträgen vorgesehenen Form, in mehreren der bereits errichteten Häuser wurde kein Smarthome installiert, nach wie vor ist die Eigentumsfrage hinsichtlich des internen Verteilernetzes unklar. Die Stadt wünscht ein persönliches Gespräch mit allen Bauherren.
  45. 20.06.14Persönliches Gespräch mit folgenden Teilnehmern: Stadt, Investor, E3/DC, Rechtsanwalt. Resultat: Die Stadt ist überzeugt, dass das Smartgrid von E3/DC genau das ist, was sie sich vorgestellt haben. Das interne Verteilnetz werden sie nicht übernehmen. Kompromissvorschlag aus der Runde, der ausdrücklich nur als Gesprächsgrundlage zu verstehen sein sollte: Smartgrid von E3/DC, Smarthome wird nur noch als Option ausgestaltet, jeder Eigentümer zahlt (weitere) 500€ an das Ingenieurbüro, alle Eigentümer schaffen sich jetzt einfache Ladeboxen & E-Autos an und es gibt keine negative Presse. Ergänzung: Laut E3/DC ist es nicht möglich, dass die einzelnen Häuser in dem angebotenen Smartgrid in das öffentliche Netz einspeisen und eine EEG-Vergütung bekommen.
  46. 22.06.14Die Bauherren teilen der Stadtwerke Norderstedt die Flurstücknummern der Grundstücke mit, damit die Stadtwerke wie bereits am 07.06.14 mitgeteilt, Löschungsbewilligungen für die Dienstbarkeiten für Fernwärme ausstellen kann.
  47. 22.06.14Die Bauherren fordern die schriftliche Ausfertigung des Smartgrids bei der Firma E3/DC ein.
  48. 29.06.14Die Bauherren informieren das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein über das Thema „privates Stromnetz“ im Solardorf Müllerstraße und dessen Betrieb durch den Investor.
  49. 02.07.14Die Stadtwerke informiert schriftlich, dass sie die Löschungsbewilligungen als Eigenbetrieb nicht ausstellen kann und den Vorgang deshalb an die Stadt Norderstedt weitergegeben hat.
  50. 03.07.14Die Stadt informiert schriftlich, dass sie den Vorgang übernommen hat und hat einige Fragen zu Flurstücken, die noch auf die Olwo Hochbau GmbH eingetragen sind.
  51. 13.07.14Das Ingenieurbüro erklärt gegenüber der Stadt, dass in dem Energiekonzept nie vorgesehen war, dass der Investor Strom und Wärme liefert und für die Energieträger die Abrechnung erstellt. Energielieferant sollten immer die Stadtwerke sein und die Abrechnung sollte über die Stadtwerke erfolgen.
  52. 13.07.14Das Ingenieurbüro erklärt gegenüber der Stadt, dass vereinbarte Zahlungen seitens des Investors trotz Mahnungen bis heute nicht erfolgt seien. Zudem habe der Investor den Kontakt zum Ingenieurbüro trotz gültiger Verträge eingestellt.
  53. 17.07.14Gerichtstermin: Bauherren gegen die Stadtwerke: Klärung der Frage, ob die Verwehrung eines direkten Stromanschlusses rechtens ist. Die Verhandlung wurde seitens des Gerichts abgesagt, da für die §§102, 103 Energienwirtschaftsgesetz die Zuständigkeit beim Kieler Landgericht liege.
  54. 25.07.14Schriftliche Nachfrage bei der Stadt, wie der aktuelle Stand bezüglich der Ausstellung der Löschungsbewilligungen für die Fernwärme-Dienstbarkeiten ist.
  55. 25.07.14Die Stadt Norderstedt erklärt schriftlich, dass sie die Löschungsbewilligungen nicht ausstellen kann. „Im Hinblick auf die für das BHKW durchgeführten Investitionen kann auf diese Dienstbarkeit nicht verzichtet werden. Insofern kommt auch eine komplette Löschung der Dienstbarkeit nicht in Betracht. […] Außerdem wird auf eine Geltendmachung von Ansprüchen gegen die Grundstückseigentümer wegen eines Verstoßes gegen die übernommene Verpflichtung verzichtet.“ Klartext: Einer Löschung stimmt man nicht zu, geht aber auch nicht gegen Verstöße dagegen vor.
  56. 30.07.14Die einstweilige Verfügung auf direkten Stromanschlusses durch die Stadtwerke Norderstedt wird vom Landgericht Kiel mit der Begründung abgelehnt, da dies dem Energiekonzept aus der Begründung des Baubauungsplans fundamental wiedersprechen würde. Dass ursprünglich vereinbarte Komponenten nicht geliefert werden könnten, würde lediglich dazu führen, ggf. Anspruch auf Anpassung des Vertrages (§313BGB) gegenüber dem Investor zu haben.
  57. 13.08.14Die Beschlusskammer 6 der Bundesnetzagentur tendiert in ihrer schriftlichen Bewertung der Versorgungsform im Solardorf Müllerstraße dazu, „dass es bei den hinter dem zentralen Netzanschluss liegenden Anschlüssen nicht um solche der allgemeinen Versorgung handelt, sondern um Anschlüsse einer Kundenanlage. In diesem Zusammenhang hat der Betreiber der Kundenanlage – hier der Investor – diese den angeschlossenen Letztverbrauchern diskriminierungsfrei und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und ggf. gewünschte Lieferantenwechsel zu ermöglichen.“
  58. 19.08.14Das BHKW Müllerstraße wird durch die Stadtwerke installiert.
  59. 26.08.14Die Informationsseite der Bauherren geht unter www.ossenmoorring.de online.
  60. 28.08.14Die Bauherren kommentieren erstmals öffentlich die Pressedarstellungen seitens des Investors auf Heise.de
  61. 28.08.14Der Rechtsanwalt fordert die Stadt auf, die schriftlich in Aussicht gestellten Löschungsbewilligungen doch noch auszustellen.
  62. 01.09.14Der Rechtsanwalt stellt in einem Schreiben gegenüber der Bundesnetzagentur die bisher durch den Investor im Netz zu findenden Beschreibungen über das Solardorf Müllerstraße richtig.
  63. 04.09.14Sowohl Die Linke (Herr Dr. Pranzas, Anfrage, Antwort) als auch Die Grünen (Herr Muckelberg, Anfrage, Antwort)stellen Anfragen zum Solardorf Müllerstraße für den Ausschusses für Stadtentwicklung und Verkehr. Die Bauherren sind bei der Sitzung auch anwesend und stellen Fragen.
  64. 08.09.14Das Infoarchiv Norderstedt veröffentlicht einen Artikel über das Solardorf Müllerstraße.
  65. 16.09.14Das Hamburger Wochenblatt veröffentlicht einen Artikel über das Solardorf Müllerstraße.
  66. 16.09.14Da die Stadtwerke ihre Zusage zur Löschung der Dienstbarkeit überraschend zurückgezogen hatte, wurde nun Klage auf Löschung der Fernwärme-Dienstbarkeit eingereicht.
  67. 26.09.14Die Stadt bietet an, „mit Ihnen und den Stadtwerken Norderstedt Gespräche darüber zu führen, inwieweit wir mit unseren städtischen Möglichkeiten helfen können.“
  68. 29.09.14Das Hamburger Abendblatt veröffentlicht einen Artikel sowie einen Kommentar über das Solardorf Müllerstraße.
  69. 29.09.14Die Bundesnetzagentur telefoniert mit dem Rechtsanwalt um die Frage zu klären, ob der Investor bloßer Betreiber einer Kundenanlage ist oder ob er sich wie ein Netzbetreiber aufführt.
  70. 01.10.14Die Energie Experten haben einen Artikel über das Solardorf Müllerstraße veröffentlicht.
  71. 06.10.14Erstes Gespräch zwischen den Bauherren und der Stadt Norderstedt. Fazit: Die Stadt hat erneut dargestellt, dass es für sie sehr wichtig ist, dass das Solardorf Konzept umgesetzt wird. Die Stadtwerke haben in Kooperation mit der Stadt angeboten, eine Direktversorgung für Strom & Fernwärme zu realisieren. Dabei erhält jeder Haushalt einen herkömmlichen Stromanschluss der Stadtwerke mit freier Anbieterwahl, Stromzähler, Einspeisevergütung etc., halt einen ganz normalen Stromanschluss. Die Stadt fordert als Gegenleistung die Umsetzung des Solarpakets. Dabei wird ausdrücklich NICHT an den definierten Komponenten aus dem Vertrag im Sinne der ausgewählten Produkte festgehalten, sondern es sollen Produkte verwendet werden, die verfügbar sind. Genaueres ist zu erarbeiten.
  72. 20.10.14Zweites Gespräch zwischen den Bauherren und der Stadt Norderstedt. Fazit: Die Stadt hat angeboten, dass die Stadtwerke das Netz übernehmen dürfen, die Bauherren mit der Stadt im Gegenzug im Dialog bleiben, wie das Solardorf-Projekt trotzdem noch zu einem Stand von Zitat „75%“ kommen könnte. Das Ziel und der Fahrplan wurden dabei aber nicht fest definiert. Neuer Ansatzpunkt nun: durch Attraktivität nach und nach alle Bauherren davon zu überzeugen, das es sinnvoll sein kann, Komponenten ins Haus einzubauen.
  73. 21.10.14Der Investor teilt schriftlich mit, dass ihm derzeit detaillierte Angebote für ein Smartgrid vorliegen. Einmal die Firma cbb aus Lübeck, welche vielfach mit Stadtwerken zusammenarbeiten (u.a. Frankfurt) und der Firma Kiwigrid GmbH aus Dresden. Da nun das BHKW endlich installiert ist, kann nun das Smartgrid folgen. Wenn wir uns gemeinsam, Sie als Bauherren und wir als Projektentwickler, auf ein Unternehmen verständigt haben, ist innerhalb von zehn Wochen das Smart-Grid installiert.
  74. 24.10.14Der Lokalsender noa4 sendet einen Beitrag über das Solardorf Müllerstraße.
  75. 31.10.14Dialog mit der Uni Leuphana Universität. Zusammen mit dem Rechtsanwalt haben die Bauherren mit Mitarbeitern der Leuphana Universität über das Solardorfprojekt gesprochen.
  76. 04.11.14Der Investor gibt in Absprache mit der Stadt einen Sachstandsbericht an die Bauherren heraus.
  77. 07.11.14Es kommt regelmäßig zu Fernwärmeausfällen im Gebiet des Solardorfes.
  78. 10.11.14In der Sendung Markt im NDR wird ein Beitrag über das Solardorf Müllerstraße gezeigt.
  79. 12.11.14Durch den Fernsehbeitrag im NDR sieht sich die E3/DC GmbH zu einer Pressemitteilung gezwungen.
  80. 19.11.14Telefonat zwischen Stadt und einem Bauherr. Derzeit prüfen die Juristen der Stadt, ob es möglich ist, die Umsetzung des Solarpaketes mit dem Netzanschluss zu verknüpfen. Die Stadt hätte gerne diese Woche schon ein Gespräch in der bisherigen Runde angeboten, es liegen aber noch nicht alle Informationen vor. Sobald diese vorliegen, will die Stadt mit einem Gesprächsangebot auf die Bauherren zukommen.
  81. 28.11.14Die VDI Nachrichten berichten in einem Beitrag über das Solardof Müllerstraße.
  82. 02.12.14Die Stadt Norderstedt bittet um Kopien der Grundstückskaufverträge der Käufer der Olwo Hochbau GmbH. Dem wird nicht entsprochen.
  83. 23.12.14Die Bauherren unterstützen die Bundesnetzagentur und das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein durch Lieferung von Unterlagen in der Bewertung, ob sich sich bei dem internen und privatbetriebenen Stromnetz im Solardorf um eine Kundenanlage im Sinne von §3 Nr. 24a EnWG oder ein örtliches Verteilnetz gemäß §3 Nr. 29b EnWG handelt.
  84. 16.02.15Termin mit der Stadt. Titel: „Anbindung an das öffentliche Stromnetz“. Die Stadt bietet an, beide Netze (Strom & Fernwärme) zu übernehmen. Voraussetzung für die Übernahme und den Anschluss an ein dann öffentliches Netz ist aber, dass alle Bauherren eine Ergänzungsvereinbarung mit dem Investor unterschreiben, welche alle Bauherren dazu verpflichten soll, Photovoltaik umzusetzen, sich an die Fernwärme anzuschließen, einen „Akku“ zu installieren und sich ein Elektroauto anzuschaffen. Darüber hinaus werden alle Bauherren zur freiwilligen Teilnahme an einem Forschungsprojekt verpflichtet, in welchem die Stadtwerke die besondere Struktur (PV-Anlagen, „Akkus“ etc.) auswerten will und damit Erkenntnisse für den Energiemarkt der Zukunft gewinnen möchten. Für die Käufer der Olwo Hochbau GmbH stellte sich die Frage, wie kann eine Ergänzungsvereinbarung zu einem nie geschlossenen Kaufvertrag mit dem Investor rechtlich bindend sein?
  85. 24.02.15Die Bauherren lehnen den Ergänzungsvertrag gegenüber der Stadt ab, da etwa die Hälfte der Bauherren damit Verpflichtungen eingehen würde, die sie bis dato gar nicht hatten. Des Weiteren berücksichtigt die Ergänzungsvereinbarung nicht mehr die Idee des Ursprungsprojektes sondern versucht nur noch, sichtbare Komponenten der Ursprungsidee umsetzen zu lassen.
  86. 26.02.15Die Stadt akzeptiert den Rechtsanwalt in dieser Sache nicht als Vertretung aller Bauherren. Dieser solle erst nachweisen, dass er wirklich für alle Bauherren das Mandat besitzt.
  87. 04.03.15Durch eine Rechnung vom Grundbuchamt erfahren die Bauherren von zwei am 27.02.15 neu eingetragenen Grunddienstbarkeiten auf ihren Grundstücken. Eintragbar waren diese, da die Vollmacht für den Notar Bernd Rodewoldt wider besseren Wissens unbegrenzt abgeschlossen war. Beurkundet wurden die Eintragungen bereits am 12.01.15 durch die Angestellte Marina Kuhlmann ohne Info an die Bauherren, also genau in der Zeit, in der die Rechtsanwälte der Kanzlei bbh für die Stadt „rechtliche Möglichkeiten“ erarbeitet haben.Dienstbarkeit 1: Dem Grundstückseigentümer ist es untersagt, auf dem Grundstück andere betriebsfertige Einrichtungen zur Gewinnung / zum Bezug von Strom zu haben oder zu nutzen, wenn nicht auch auf dem Dach des zu errichtenden / errichteten Wohngebäudes eine Photovoltaikanlage mit einer Mindestleistung von 3,12 kW pro Wohneinheit errichtet, betrieben, Instand gehalten und – soweit erforderlich – erneuert wird.Dienstbarkeit 2: Dem Grundstückseigentümer ist es untersagt, auf dem Grundstück Kraftfahrzeuge aller Art abzustellen, wenn er nicht zumindest einen Pkw mit Elektroantrieb besitzt, der aus der auf dem Grundstück befindlichen Ladestation aufgeladen wird.
  88. 06.03.15Nach Einschätzung des Rechtsanwalts sind die Eintragungsgebühren von knapp 1.900 Euro für die neuen, durch die Kaufverträge nicht gedeckten Grunddienstbarkeiten, von den Bauherren an das Grundbuchamt zu entrichten.
  89. 06.03.15Der Investor verrechnet Forderungen (Fernwärmeabschläge, Schilling Projekt GmbH) und Verbindlichkeiten (Erstattung für Fernwärmeanschlusskosten, Schilling Immobilien- und Grundstückshandels GmbH) gegenüber den Bauherren zwischen seinen GmbHs.
  90. 12.03.15Der Investor informiert die Bauherren, dass Endesa eine kostengünstige V2G-Technologie mit jahrelangen Tests unter realen Bedingungen zur Serienreife entwickelt habe. Am 12. März 2015 demonstrieren Endesa und Nissan die Funktionsweise des serienreifen und kostengünstigen Systems bei einer Veranstaltung in Madrid.
  91. 19.03.15Die Bauherren fechten die Eintragung der Dienstbarkeiten beim Grundbuchamt an.
  92. 20.03.15Die Bauherren lassen über den Rechtsanwalt die Erklärungen des Notars anfechten und widerrufen im gleichen Zug die auf unbestimmte Zeit geschlossenen Vollmachten. Weiterhin widerrufen die Bauherren die Erklärungen gegenüber dem Investor, der Stadt Norderstedt und der Stadtwerke Norderstedt.
  93. 20.03.15Beauftragt hat diese Reallasten der Investor: Der Notar Bernd Rodewoldt teilt mit, „den Auftrag hat mit die Verkäuferseite, also die Fa. Schilling, erteilt, dies wiederum aufgrund der Verpflichtung gegenüber der Stadt Norderstedt, der Berechtigten der Dienstbarkeiten.
  94. 21.03.15Die Stadt versendet eine auf den 18.03.15 datierte Reaktion auf die Ablehnung der Ergänzungsvereinbarung. „Aufgrund dieser Ablehnung habe ich (Baudezernent) meine Mitarbeiter sowie die Stadtwerke Norderstedt gebeten, alle weiteren Bemühungen hinsichtlich einer Übertragung des Stromnetzes auf die Stadtwerke Norderstedt einzustellen.“
  95. 24.03.15Die Bauherren stellen dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein die beantworteten Anfragen aus dem Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr zum Solardorf Müllerstraße zur Verfügung (vom 04.09.14).
  96. 30.03.15Die Stadt Norderstedt fordert eine Begründung für die Anfechtung der eingetragenen Dienstbarkeiten ein.
  97. 01.04.15Der Notar erklärt, „dass – selbstverständlich – in unserem Hause von den von Ihnen ausgesprochenen Vollmachten kein Gebrauch mehr gemacht wird […].
  98. 01.04.15Der Investor stellt Rechnung für Strom aus, die weder Steuernummer noch einen Mehrwertsteuersatz. Weiter werden darin unterschiedliche Bezugspreise und Einspeisevergütungspreise aufgelistet, je nachdem ob man einen E3/DC Speicher hat oder nicht oder über eine Photovoltaikanlage verfügt.
  99. 10.04.15Über den Rechtsanwalt wird der Investor aufgefordert, den Bauherren rechtlich zustehende Stromlieferverträge auszustellen. Da den Abrechnungen nicht zu entnehmen ist, wer überhaupt Strom liefert, werden diese zurückgewiesen.
  100. 10.04.15Über den Notar Bernd Rodewoldt sind nun auch auf dem Grundstück (was zwischenzeitlich an den Investor zurückverkauft wurde) von den neuen Eigentümern die oben genannten Dienstbarkeiten eingetragen worden.
  101. 15.04.15Im Bundesanzeiger wird veröffentlich, dass der Lieferant für Photovoltaik und die Speicher von E3/DC, die Turkes Solar GmbH aufgelöst ist, Die Gläubiger der Gesellschaft werden aufgefordert, sich bei ihr zu melden. Hier ein Beitrag dazu.
  102. 23.04.15Der Notar erklärt auch für das weitere Grundstück, „meine Notariatsfachangestellten sind angewiesen, von den Vollmachten bis aus Weiteres nicht mehr […] Gebrauch zu machen.“
  103. 05.05.15Der Regionalsender noa4 berichtet über die strittigen Grundbucheintragungen.
  104. 08.05.15Über den Rechtsanwalt wird bei der Schleswigholsteinischen Rechtsanwaltskammer eine Beschwerde über das Verhalten des Notars Bernd Rodewoldt abgegeben.
  105. 11.05.15Da der Investor angedeutet hat, dass Fernwärmeliefervertäge auch direkt mit den Stadtwerken Norderstedt abgeschlossen werden könnten, fordern die Bauherren die Stadtwerke Norderstedt dazu auf, direkte Fernwärmelieferverträge mit ihnen abzuschließen. Ansonsten bitten sie um die Löschung der Dienstbarkeiten, welche die Bauherren genau dazu verpflichten.
  106. 11.05.15Die Bauherren bitten die Stadt schriftlich, sich für den Abschluss von Fernwärmelieferverträgen mit der Stadtwerke Norderstedt einzusetzen.
  107. 27.05.15Die Stadtwerke Norderstedt erklären, da Sie der Anfechtung aus dem März keinen Grund entnehmen können, würden Sie die Erklärung von Frau Kuhlmann (Angestellte beim Notar Bernd Rodewoldt) nach wie vor für wirksam halten.
  108. 28.05.15Verhandlung beim Amtsgericht: Gegenstand ist, dass die Zusage zur Löschung der Leitungs- und Versorgungs-Dienstbarkeit von letztem Jahr einzuhalten ist. Sowohl Gericht als auch Stadt/Stadtwerke Norderstedt vertreten die Auffassung, dass das Amtsgericht in diesem Fall nicht zuständig ist. Stadt/Stadtwerke Norderstedt äußern, dass sie weiterhin nicht an einer Güteverhandlung zur Sache bereit sind und haben Antrag auf Verweisung an das Landgericht gestellt.
  109. 28.05.15Die Stadtwerke Norderstedt reagiert auf das Schreiben zum Thema „Abschluss direkter Fernwärmelieferverträge“: „Gemäß der für das Solardorf Müllerstraße bestellten beschränkt persönlichen Dienstbarkeit ist stattdessen geregelt, dass die Fernwärmeversorgung aus dem Blockheizkratwerk der Stadtwerke Nordertstedt erfolgt, was auch so geschieht. Einen rechtswiedrigen Zustand können wir daher nicht erkennen.“ Man sei generell bereit, weitere Kunden mit Wärme zu beliefern, es sei aber zunächst zu prüfen, ob ggf. bestehende Vertragsbeziehungen kollidieren.
  110. 03.06.15Der Investor stellt den Bauherren ein Dokument zur Verfügung, in welchem eine Smartgrid-Variante der Firma cbb vorgestellt wird. Daraus ergeben sich pro Haus Anschaffungskosten für Hardware von etwa 1670 Euro. Die Software soll anteilig etwa 1490 Euro kosten. Die jährliche Wartung und Service sind pro Haus bei 6.900 Euro. Wenn man von einem Bezugspreis von 27 Cent pro Kilowattstunde ausgeht, müsste das Smartgrid 25.555 Kilowattstunden einsparen, damit es überhaupt kostenneutral ist.
  111. 20.06.15Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume, Schleswig Holstein hat dem Investor einen Entwurf einer Ordnungswidrigkeitsverfügung zugesendet. Nun will der Investor zusammen mit der Rechtsanwaltskanzlei bbh persönlich im Ministerium vorsprechen.
  112. 23.06.15Der Notar Rodewoldt verteidigt sich in einem Schreiben gegenüber der Rechtsanwaltskammer. Er sei zu diesen Eintragungen berechtigt gewesen. Die Texte seien in Rücksprache mit der Stadt, dem Investor und dem Gericht entstanden und vom Gericht (Grundbuchamt) folgend ja auch eingetragen worden.
  113. 06.07.15Der Investor teilt den Bauherren mit, dass sich ein Mitarbeiter der Firma Hauswerk das Fernwärmenetz ansehen wird. In der Vergangenheit kam es zu häufigen Störungen in der Fernwärmeversorgung.
  114. 23.07.15Die Rechtsanwaltskanzlei bbh informiert den Rechtsanwalt persönlich mit einer Powerpointpräsentation, wie sich die Strompreise in den Abrechnungen des Investors ergeben. Bezüglich des „Dreistufenmodells“ sollen die Eigentümer mittilen, ob sie dieses wünschen, oder lieber nur die entsprechenden Sätze, die einem laut EEG zustehen. Es gibt viele unterschiedliche Grundstückskaufverträge, die in diesem Bezug sehr unterschiedliche Regelungen vereinbart haben.
  115. 11.08.15Der Investor hat sich mit der Stadt Norderstedt geeinigt, den Endausbau der Straße im Baugebiet nicht wie vertraglich vereinbart bis zum 31.12.15 vorzunehmen, sondern dies bis zum 30.06.16 auszuführen.
  116. 02.09.15Der Investor übermittelt den Bauherren den Bericht der Firma Hauswerk zum Thema Fernwärmeausfälle. Es wird viel vermutet, belastbare Ergebnisse gibt es nicht.
  117. 03.09.15Die Schlwesig-Hollsteinische Notarkammer teilt schriftlich mit, dass die Beschwerde „nur in ganz eingeschränktem Umfang begründet sei. […] Einen Verstoß gegen die notarielle Pflicht zur Neutralität zu Lasten Ihrer Mandanten, der Beschwerdeführer, vermögen wir nicht festzustellen. […] Die Vorwürfe, es seien zusätzliche und in den Kaufverträgen nicht vereinbarte Belastungen erfolgt, finden sich nach hiesiger Bewertung nicht bestätigt. Die Notarkammer wird Ihre Eingabe zum Anlass nehmen, den Beschwerdegegner insoweit dahingehend zu belehren, künftig größere Sorgfalt walten zu lassen.“
  118. 03.09.15Gespräch im Ministerium in Kiel mit Schilling und der Rechtsanwaltskanzlei bbh zum Thema „Betrieb eines privaten Netzes“. Ziel von bbh und dem Investor ist es, das Netz als Kundenanlage einstufen zu lassen. Das Ministerium will dies nun ausrecherchieren und in Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur eine Entscheidung entwickeln.
  119. 22.09.15Der Investor teilt mit, dass der Start des Endausbaus der Straße am 01.03.16 starten soll.
  120. 10.11.15Sieg auf ganzer Linie: Der Investor, die Stadt und die Stadtwerke teilen mit, dass die Stadtwerke das Stromnetz übernehmen werden und jeder Bauherr einen ganz normalen Stromanschluss an das Netz der öffentlichen Versorgung erhalten wird.
  121. 23.03.16Der Investor teilt mit: „Leider haben sich die Stadtwerke dagegen entschieden, zum jetzigen Zeitpunkt die Fernwärmeleitung zu übernehmen, aber uns in Aussicht gestellt, auch unter mitwirken von der Stadt, die Leitung zeitnah zu übernehmen.“
  122. 31.03.16Der Investor stellt Endabrechnungen für Strom auf Basis der durch die Bauherren mitgeteilten Zählerstände zum 31.03.16 auf.
  123. 01.04.16Die Stadtwerke Norderstedt tauscht alle Stromzähler aus und schließt mit allen Bauherren Stromlieferverträge ab. Ab diesem Zeitpunkt kann auch endlich eine Einspeisevergütung vom Grundversorger erhalten werden.
  124. 29.06.16Das Schwesterprojekt des Solardorfes Müllerstraße, das Solardorf Flensburger Hagen, soll nicht mehr realisiert werden.
  125. 05.10.16Die Stadtwerke Norderstedt teilen schriftlich mit: „Es ist richtig, dass Herr Schilling [der Investor] angeregt hatte das Fernwärmenetz an uns zu übergeben, dabei ist es dann auch geblieben. Konkrete Gespräche wurden hierüber noch nicht geführt.“
  126. 11.10.16Um 11.00 Uhr fand die Endabnahme der Straße statt. In der Folge wird die Straße an die Stadt gewidmet und geht in deren Eigentum über. Im Eigentum des Investors bleiben die Leitungen für Fernwärme.
  127. 25.11.16Der Regionalsender noa4 berichtet über massive Fernwärmestörungen im Solardorf Müllerstraße.
  128. 30.11.16Die Stadt Norderstedt äußert sich in einer Stellungnahme im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr umfassend und bewertet den aktuellen Status des Solardorf Müllerstraße.
  129. 05.12.16Das Hamburger Abendblatt berichtet ausführlich über die Fernwärmestörungen und die strittigen Dienstbarkeiten im Solardorf Müllerstraße.
  130. 05.01.17Schriftliche Anfrage an die Stadt & Stadtwerke Norderstedt zum Thema „Übernahme des Fernwärmenetzes“.
  131. 02.02.17Besuch eines Filmteams von Extra 3 vom NDR. Ergebnis: Realer Irrsinn: Parkverbot im Solardorf
  132. 03.03.17Die Stadt teilt in einer schriftlichen Stellungnahme mit, dass aktuell intensive Gespräche zum Thema Fernwärme mit der Firma Schilling geführt werden.
  133. 17.03.17Ein Team von RTL besucht das Solarfdorf und dreht einen Film über die stritten Einträge im Grundbuch – dem Parkverbot auf dem eigenen Grundstück.
  134. 27.03.17Eine kleine Gruppe von Anwohnern tauscht mit einem Mitarbeiter des Dutch Research Institute for Transitions ihre Erfahrungen zur Rolle von Infrastruktur in einem langfristigen, strukturellen Wandel hin zu einer nachhaltigen und klimaresilienten Gesellschaft aus.
  135. 24.04.17Die Stadt Norderstedt gewinnt fragwürdig einen Prozess gegen einen Nachbarn, der auf Basis von mündlichen UND schriftlichen Zusicherungen 2014 eine Wärmepumpe gekauft und installiert hatte.
  136. 09.06.17Die NDR 1 Welle Nord interviewt zum Thema Elektromobilität Anwohner des Solardorf Müllerstraße in Norderstedt.
  137. 22.06.17Runder Tisch mit der Stadt Norderstedt.
  138. 01.09.17Die Stadtwerke übernehmen zum 01.09.17 den Betrieb und das Eigentum am Fernwärmeverteilnetz im Versorgungsgebiet des Solardorf Müllerstraße.