
Abmahnungen für angebliche Urheberrechtsverletzungen
Wir verwenden in unserem Blog, insbesondere für die Artikelbilder, häufig Bilder aus der Bilddatenbank Pixelio.de. Die dort angebotenen Bilder können im eigenen Blog / auf der eigenen Webseite genutzt werden, wenn man den Fotografen in der Form „Fotografenname / pixelio.de“ nennt. Laut der Nutzungsbedingungen von Pixelio kann dieser Hinweis sowohl am Anhang oder Ende der Seite oder direkt am Bild platziert werden.
Gerade wenn man fertige Bloglayouts nutzt, ist das Platzieren des Urheberhinweises direkt am Bild nicht ohne Programmieraufwand umzusetzen. Auch am Anfang des Artikels stört es, wenn man direkt mit dem Urheberrechtshinweis in den Artikel / Text startet. Wir haben den Hinweis ausnahmslos am Ende eines Artikels platziert.
Vor ein paar Wochen hatten wir Post von der Agentur 9 / Tim Reckmann im Briefkasten. Für einen fehlenden Urheberrechtshinweis sollten wir über 250 Euro bezahlen. Wir haben jeden Blogeintrag kontrolliert und konnten keinen Fehler feststellen. Die Agentur störte sich auch nicht an den „normalen“ Blogbeiträgen, sondern an den Vorschaubildern in den Übersichten.
Es wäre ja definiert, dass der Urheberrechtshinweis am Anfang oder Ende einer Seite oder direkt am Bild platziert werden müsste. Dies sei bei den Übersichten, wo die Blogbeiträge z.B. je nach Kategorie nacheinander aufgelistet sind oder bei der Suche nach Schlagworten nicht der Fall. Dies stimmt so auch. Doch sollen wir ernsthaft für dynamische Seiten, die je nach Suchwort / Kategorie zusammengewürfelt werden, die Bildquellenangaben am Ende der jeweiligen Seite angeben.
Nach Ansicht von der Agentur 9 / Tim Reckmann sollten wir einfach die Urheberrechtshinweise am Anfang des Artikels nennen, dann würden sie in den Übersichten in dem kleinen Textauszug angezeigt werden. Diese Idee ist vielleicht technisch einfach umzusetzen, empfanden wir aber als nicht schön. Laut der Rechtsprechung des BGH ist eine konkludente Einwilligung in die Nutzung von Vorschaubildern (BGH, 29.04.2010 – I ZR 69/08 http://openjur.de/u/32421.html und BGH, 19.10.2011 – I ZR 140/10 http://openjur.de/u/270380.html) bei der Nutzung der Bilder bereits gegeben, sodass wir dazu nicht verpflichtet sind.
Auch das LG Köln hat seinerzeit unter Verweis auf die oben genannten Vorschaubilder-Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs eine einstweilige Verfügung eines Urhebers abgelehnt, der versuchte gegen die Darstellung des Bildes in der Artikelübersicht vorzugehen, wo keine Urheberkennzeichnung angebracht war. Die Bildquellenangabe war beim Artikel angebracht. https://www.ra-plutte.de/olg-koeln-pixelio-urteil-hat-keinen-bestand/
Somit gilt: Es ist ausreichend, wenn die Quellenangabe eines Bildes, dass beim Artikel und als Teaser/Vorschau verwendet wird, beim Artikel angegeben wird. Wir haben die Forderung dementsprechend zurückgewiesen.
Bildquellenangabe: Thorben Wengert / pixelio.de
Auch ich habe heute ein Schreiben vom gleichen Absender, mit dem gleichen ungerechtfertigten Vorwurf erhalten. Ihr Artikel ist aus 2014, scheinbar versucht man es, drei Jahre später, im Jahr 2017 immer noch!
Vorsicht vor solchen kriminellen (kriminell, da massenabmahnungen Rechtsmißbrauch darstellen) Massenabmahnern wie Tim Reckmann! Deren Geschäftstätigkeit ist doch darauf abgerichtet, Fehler auf Internetseiten krampfhaft aufzuspüren und dann abzumahnen, siehe hierzu auch https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-der-agentur-tim-reckmann_101718.html Sucht seriöse kostenlose Bilddatenbanken wie pixabay.com auf, wo man noch nicht einmal Bildquellennachweise aufführen muss! Macht einen großen Bogen um die Agentur 59, fotodb.de, und wie diese ganzen Köder des Tim Reckmann heißen mögen!
Auch ich bin im Dezember 2017 angeschrieben worden, wegen eines eigentlich lizenzfreien Bildes von Pixelio über die Bundestagswahl 2017, also vom September. Kurze Zeit nach der Wahl hatte ich meine Webseite umgestaltet und diese Artikel kann man gar nicht mehr lesen seitdem – und dennoch habe ich diese Abmahnung erhalten. Nun mache ich meine Webseite „Ennepetaler Nachrichten“ seit Jahren ehrenamtlich, zudem lebe ich als Aufstocker wegen meiner Krankheit ca. 150 Euro im Monat, die ich zur freien Verfügung habe. Seit Ende Dezember bin ich ganz „kaputt“ geschrieben vom Amtsarzt. Und dennoch sollte ich von meinen 150 Euro noch in den nächsten 9 Monaten jeweils 26,75 Euro, also 240,75 Euro zahlen. Das habe ich schon jetzt im Januar nicht geschafft – logischerweise. Und heute (am 16. Januar) erhielt ich die Ankündigung seiner Agentur, dass jetzt alles vor Gericht gehen wird. Insofern werden weitere hunderte Euros dazu kommen.
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Ich weiß echt nicht mehr weiter und hasse solche Leute, die sich um das Leid anderer Menschen nicht kümmern. Ja, ich weiß: Jeder kriegt irgendwann seine schlechten Taten vorgelegt. Aber ich bin einfach fertig und habe keine Möglichkeit gegen solche Unmenschen anzugehen … – warum kommen solche Menschen immer damit durch ???? – Menschlichkeit … – ich hoffe, dass dieser Typ an seinem Geld … – ach was …
Da ich leider nicht mehr meinen Kommentar löschen kann (vielleicht könnte dies der Seiten-Inhaber machen?) möchte ich meinen Frust von damals revidieren, denn Herr Reckmann hat sich nachträglich wegen meiner im Moment ziemlich heftigen persönlichen Situation doch sehr kulant gezeigt – vielen Dank nochmals dafür an ihn.
Es wäre toll, wenn mein Frust-Kommentar gelöscht würde – und entschuldige mich hiermit bei Herrn Reckmann dafür. Meine Nerven lagen damals einfach blank …
Bei Übersichten muss kein Bildquellennachweis stehen, wenn er auf der eigentlichen Seite vermerkt ist. Laßt diese kriminelle Agentur vom Reckmann ruhig klagen, ihr habt den BGH im Rücken! Und überall im Internet die Leute warnen vor dieser Agentur 59 und dem Reckmann, daß da keiner mehr Bilder kauft, dieser Massenabmahnjude muss finanziell ausbluten! Holt Euch nur noch die kostenlosen Fotos bei https://pixabay.com, da braucht man meistens noch nicht einmal einen Bildquellennachweis.